Merken

Abwassergebühr steigt ab 1. Januar

In Nossen sind bald 21 Cent mehr pro Kubikmeter fällig. Die SZ beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Teilen
Folgen
© Klaus-Dieter Brühl

Von Marcus Herrmann

Nossen. Die neue Gebührensatzung für die Stadt Nossen sowie Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz wurde am vergangenen Donnerstag durch die Stadträte beschlossen. Sie wird voraussichtlich von 2018 bis 2022 Bestand haben. Ab dem 1. Januar ändert sich für die Bürger auf den ersten Blick nicht allzu viel. So bleibt beispielsweise die monatliche Grundgebühr pro Wohn- oder Gewerbeeinheit in Nossen und den beiden ehemaligen Gemeinden jeweils konstant. Doch die Satzung zeigt zum einen das Bestreben, die Gebühren für Stadt und Alt-Gemeinden in Zukunft anzugleichen und offenbart zum anderen Preis-Erhöhungen bei der Entsorgung von Überresten in Kleinkläranlagen. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen für Verbraucher.

Die wichtigsten Fragen zum Abwasser

Muss ich für die Abwasserentsorgung demnächst mehr bezahlen?

Was die monatliche Grundgebühr betrifft, nein. Diese bliebt sowohl in Nossen als auch ehemals Ketzerbachtal/Leuben-Schleinitz konstant. Sie beträgt weiterhin 7,66 Euro für Vollanschlüsse und 5,62 Euro für Teilanschlüsse in beiden Gebieten. Anders sieht es bei der Mengengebühr für das Stadtgebiet Nossen aus. Die Gebühr wird zusätzlich zu der monatlichen Grundgebühr erhoben und richtet sich nach der Menge des eingeleiteten Abwassers, welche der gemessenen Trinkwassermenge entspricht. Ab dem 1. Januar steigt diese um 21 Cent von 3,50 Euro pro Kubikmeter auf 3,71 Euro pro Kubikmeter. In den ehemaligen Gemeinden bleibt es bei Vollanschlüssen bei 5,88 Euro pro Kubikmeter.

Warum steigt die Mengengebühr nur im Stadtgebiet vor der Gebietsreform?

Die Entwicklung zwischen 2013 und 2017 im Stadtgebiet Nossen verlief wegen gestiegener Wassermengen und geringen Investitionskosten (etwa an der Kläranlage Nossen) zwar besser als prognostiziert. Dennoch führt das im neuen Kalkulationszeitraum nicht zu Vergünstigungen. Denn nach einem Sachverständigengutachten ist zwischen 2018 und 2022 mit höheren Betriebskosten für Energie und die Klärschlammentsorgung in der zentralen Anlage in Nossen zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für die Instandhaltung der Kläranlage und weitere Investitionen. Diese Kosten fallen in den ehemaligen Gemeinden mangels Kläranlage nicht oder nicht in dem Maße an. Hinzu kommt, dass in den Alt-Gemeinden Niederschlagswasser und sonstiges Abwasser bislang getrennt betrachtet worden. Das wird sich durch die neue, zentralisierte Satzung ändern. „Damit die Auswirkungen für die einstigen Gemeinden nicht zu groß sind, übernimmt der Haushalt der Stadt Nossen die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers in Höhe von knapp 300000 Euro“, sagt Bürgermeister Uwe Anke (parteilos).

Was ändert sich bei den Gebühren für Besitzer von Kleinkläranlagen?

Der Stadtrat hat auch diese Satzung neu gefasst. Dabei werden die bisher nebeneinander geregelten Abwassersatzungen der ehemaligen Gemeinden und Nossen zusammengefasst und die Leistungen, Fäkalienschlamm zu transportieren und zu entsorgen, an die Firma Bergzog GmbH aus Zschaitz-Ottewig vergeben. Festgelegt ist, dass für die Entsorgung von Sammelgruben Netto-Gebühren in Höhe von 17,98Euro pro Kubikmeter, für Klärschlamm 19,92 Euro fällig werden. In den vergangenen fünf Jahren betrug der Preis für Klärschlamm 24 Euro, für abflusslose Sammelgruben 19 Euro. Der Zuschlag für eine Notentleerung beträgt nach neuer Satzung netto 48Euro, eine vergebliche Anfahrt kostet 30 Euro (davor 17,90 Euro). Eine erhebliche Steigerung kommt also nur bei vergeblichen Anfahrten zustande.

Wann werden die Gebühren für alle Ortsteile einheitlich berechnet?

Zumindest bei den Klärschlamm-Gebühren wird das mit der neuen Satzung gelingen. Schwieriger ist das beim Schmutz- und Niederschlagswasser. Mögliche Einsparungen durch höhere Wassermengen sind naturgemäß in dicht besiedelten Teilen zu erwarten. Eventuelle Rücklagen müssten dann auf das gesamte Nossener Gebiet verlegt werden. Ein erster Schritt ist die gemeinsame Erhebung für die Alt-Gemeinden bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung. Darüber hinaus soll möglichst bis 2022 eine gemeinsame Gebührenstruktur mit einheitlicher monatlicher Grundgebühr für ganz Nossen existieren.

1 / 4