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900 Euro Schmerzensgeld für Nasenbeinbruch

Aus einer Schubserei im Gedrängel wurde eine Schlägerei. Die hatte ein Nachspiel vor Gericht.

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Von Jakob Hammerschmidt

Ein 20-jähriger Mechaniker aus dem Müglitztal hatte noch eine weiße Weste, als er vergangene Woche vor den Jugendrichter in Dippoldiswalde getreten ist. Nun war er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die brachte ihm eine Verurteilung zu 900 Euro Schmerzensgeld und 40 Arbeitsstunden ein.

Im März 2012 war er gemeinsam mit einigen Freunden in dem Dresdner Klub Ostgold (jetzt HM1) feiern. Dort waren viele Leute und es ging entsprechend eng zu. So kam es zu einer kleinen Rempelei. Irgendwann wurde es dem jungen Mann zu viel und er schubste einen der Anwesenden, der ihn vorher schon mehrmals angestoßen hatte. Das ließ sich dieser nicht gefallen und schubste zurück.

Die Situation schaukelte sich immer weiter hoch, bis dem 20-Jährigen schließlich die Nerven durchgingen. Er holte aus und schlug seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht. Dabei brach er dessen Nasenbein. Der Abend endete für den einen im Krankenwagen und für den anderen auf dem Polizeirevier.

Nun ging es vor Gericht weiter. Während des Verfahrens wurden insgesamt sechs Zeugen angehört. Das Opfer mit der gebrochenen Nase und drei seiner Freunde, die an diesem Abend ebenfalls mit in dem Klub anwesend waren, erzählten in etwa dieselbe Geschichte. Der Angeklagte hat demnach mit voller Absicht und gezielt zugeschlagen.

Außerdem waren noch zwei Freunde des Angeklagten geladen, die damals dabei waren. Die beiden sagten aus, dass sie keinen Schlag gesehen hätten. Der Angeklagte selbst räumte die Tat jedoch ein. Er sei bereits ziemlich betrunken gewesen. Durch die Stöße von allen Seiten in dem Gewimmel habe er sich provoziert gefühlt. Dann habe er blind zugeschlagen.

Die Jugendgerichtshelferin wollte den Angeklagten und den Geschädigten zu einem Täter-Opfer-Ausgleich zusammenbringen. Da der Vorfall aber schon mehr als ein Jahr zurückliegt, war es dafür zu spät. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Geldauflage von 900 Euro, die an den Geschädigten gehen sollten, sozusagen als Schmerzensgeld. Außerdem forderte der Anklagevertreter 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Der Angeklagte sagte, dass er mit der Schadensersatzzahlung einverstanden sei. Allerdings arbeite er in Schichten und wisse nicht, wie er 100 Arbeitsstunden erfüllen solle. Der Richter kam ihm in seinem Urteil ein wenig entgegen. Die Geldauflage behielt er bei. Er kürzte aber die Zahl der Arbeitsstunden auf 40 herunter. Für den Angeklagten sprach, dass er keinerlei Vorstrafen hatte und auch sonst sein Leben fest im Griff hatte. Deshalb war dieser Vorfall wohl ein einmaliger Ausrutscher, schloss der Richter.