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80 Euro für zweimal Telefonsex

Ein Anruf bei „Alexandra“ ist ziemlich teuer. Nun stand ein Bautzener vor Gericht, weil er die Hotline betrogen haben soll.

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Von Christoph Scharf

Die flotte Nummer am Telefon – das muss nicht immer die 0900er-Nummer sein, die pro Minute drei Euro kostet. Es geht auch anders, wie jetzt vor dem Bautzener Amtsgericht bekannt wurde. Dort musste sich ein 34-Jähriger wegen Betrugs verantworten, weil er eine Erotik-Hotline um gut 80 Euro beschummelt haben soll.

Laut Anklage hatte Enrico M. zweimal Telefonsex mit einer gewissen Alexandra. Einmal morgens halb neun, zwei Tage später noch einmal um 3.28 Uhr nachts. Da beide Anrufe jeweils rund 40 Euro kosteten, wurden exakt 80,50 Euro für die Dienstleistungen fällig. Doch die engagierte Dame bekam keinen Cent. Denn der Beitrag wird bei ihrer Firma nicht mit der Telefonrechnung abgebucht, sondern separat per Rechnung eingetrieben. Und da hatte der liebestolle Anrufer die Alexandra ausgetrickst.

Möglich wurde das durch das etwas umständliche System der Telefonsex-Masche: Dabei ruft der Kunde die Hotline auf einer gewöhnlichen Nummer an und hinterlässt Name, Anschrift und seine Rückrufnummer. Auf der wird er dann zurückgerufen – und erhält anschließend eine Zahlungsaufforderung für das intime Gespräch.

Nun hatte der Anrufer zwar eine richtige Festnetz-Nummer für den Rückruf angegeben, so dass er zweimal die Dienste in Anspruch nehmen konnte. Name und Adresse allerdings stimmten nicht. Deshalb flatterten einem Herrn Müller in Gesundbrunnen erst Rechnungen, dann Mahnungen ins Haus – obwohl der gar nicht wusste, was es mit dem Dienstleister auf sich hatte. Darauf zeigte die Telefonsex-Firma den säumigen Zahler an – und die Polizei ermittelte den richtigen Inhaber der Festnetz-Nummer, die mittlerweile gelöscht worden war. So landete Enrico M. vor Gericht.

Wer war der Anrufer?

„Das ist zwar damals meine Nummer gewesen“, räumte der Angeklagte gegenüber Richter Dirk Hertle ein. „Ich habe aber nie bei der Hotline angerufen.“ Zu der Zeit seien „1.000 Leute“ ständig bei ihm ein und aus gegangen – von denen hätte jeder die Nummer anrufen könnten. „Das habe ich mit meinem Anwalt so besprochen.“

Der Richter allerdings kaufte Enrico M. die Geschichte genauso wenig ab wie der Staatsanwalt. Zumal der Arbeitslose schon elf Einträge in seinem Vorstrafenregister hat – in aller Regel Betrugsfälle oder Schwarzfahrten in Bus und Bahn. Beweisen ließ sich allerdings nicht, wer für die beiden teuren Telefonsex-Anrufe verantwortlich war. Also blieb nichts anders übrig, als diesen Teil der Anklage einzustellen.

Ganz ungeschoren kam der gelernte Maler trotzdem nicht davon. Denn als zweiter Vorwurf stand noch eine Trunkenheitsfahrt zur Verhandlung bei Gericht: Der Bautzener war im November 2011 mit knapp 2,7 Promille an der Steinstraße auf dem Fahrrad erwischt worden. „Ich hatte acht Bier vorher getrunken, mich aber noch ganz gut gefühlt.“ Da die Polizei ihn auf frischer Tat ertappt hatte, war Leugnen hier schwer möglich.

Der Richter verhängte gegen den Hartz-IV-Empfänger deshalb eine Geldstrafe von knapp 1.000 Euro. Außerdem muss Enrico M. nun noch die Gerichtskosten bezahlen.