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60 illegale Böller sichergestellt

Vier Jugendliche haben die Feuerwerkskörper in Tschechien gekauft. Sie haben sich dabei selbst in Gefahr gebracht.

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© Polizei

Von Tina Soltysiak

Mittweida/Region Döbeln. 60 sogenannte Tschechen-Böller haben Polizisten in Mittweida sicherstellen und aus dem Verkehr ziehen können. Eine Anwohnerin der Lauenhainer Straße in Mittweida hat die Polizei am Mittwochabend gegen 20.45 Uhr über mehrere gezündete Böller informiert. Aus einem fahrenden VW heraus seien die Böller gezündet und auf die Straße geworfen worden. „Die Besatzung eines Streifenwagens stellte wenig später das besagte Auto samt einem 19-Jährigen am Steuer sowie dreier weiterer Insassen fest“, teilte Andrzej Rydzik, Sprecher der Polizeidirektion Chemnitz, am Donnerstag mit.

Im Auto saßen ein 15-jähriges Mädchen sowie zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Im Wagen fanden die Polizisten nicht nur leere Verpackungen illegaler Böller, sondern auch eine größere Menge verbotener Sprengmittel. „Sichergestellt wurden vor Ort insgesamt 27 sogenannte ,Dum Bum’-Böller und 33 ,La Bomba‘-Böller“, so Rydzik. Keiner der im Handschuhfach und unter einem der Sitze aufgefundenen Knallkörper habe das erforderliche CE-Prüfzeichen aufgewiesen. „Der 19- und der 16-Jährige räumten schließlich ein, die Böller im Laufe des Mittwochs in Tschechien gekauft zu haben“, erklärte der Polizeisprecher. Gegen die beiden werde nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. „Sachbeschädigungen durch die gezündeten Böller, die nun fachgerecht entsorgt werden, sind der Polizei bislang nicht bekannt geworden“, ergänzte er.

Die Jugendlichen selbst hatten auch Glück. Denn sie haben sich durch den Transport selbst in Gefahr gebracht. „Oft wird nicht bedacht, dass es beim Hantieren mit Schwarzpulver bereits durch Stöße oder Reibung zu explosiven Reaktionen kommen kann“, warnte ein Sprecher der Kreispolizeibehörde beim Landratsamt Mittelsachsen. Eigenmächtig vorgenommene Veränderungen an erworbenen Feuerwerkskörpern würden in ihrem Gefährdungspotenzial in der Regel gravierend unterschätzt.

Dasselbe gelte für vermeintlich harmloses Feuerwerk der Kategorie 1, sprich für Tischfeuerwerk. „Auch wenn es gerade in Feierlaune umso schwerer fällt, sollte die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durchgelesen werden. In der kann ein Hinweis enthalten sein, ob diese Gegenstände für ein Abbrennen in der Wohnung überhaupt geeignet sind“, ergänzte der Sprecher der Kreispolizeibehörde.

Die vier Jugendlichen haben nicht nur durch den Transport und die Einfuhr der illegalen Böller gegen das Gesetz verstoßen. „In der ersten Sprengstoffverordnung ist geregelt, dass das Zünden von Feuerwerk zu Silvester und das Abfeuern von Raketen nur vom 31. Dezember 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr erlaubt ist“, teilte Kreissprecher André Kaiser mit.

Dass der Umgang mit den explosiven Tschechenböllern tragisch enden kann, hat sich am 1. Januar 2015 in Mobendorf gezeigt: Der 19-jährige Felix L. starb beim Zünden einer Kugelbombe, die laut Sprengstoffgesetz in Kategorie 4 einzuordnen ist und nur von Personen mit Fachkunde hätte verwendet werden dürfen. Sein damals 18-jähriger Freund wurde lebensgefährlich verletzt, schwebte zunächst in Lebensgefahr. Er wurde tagelang im Krankenhaus behandelt. Gekauft hatte Felix L. den Böller im Internet. Die Betreiberin des Onlinehandels hatte wegen strafbaren Umgangs und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung vom Döbelner Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 3 600 Euro zugestellt bekommen. Sie akzeptierte diesen. Deshalb gab es keine Verhandlung.