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58-Jähriger wegen Kinderporno-Besitzes verurteilt

Bei einer Durchsuchung entdeckte die Polizei bei einem Geringswalder Bilder und Filme. Nun muss er hinter Gitter.

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Von Helene Krause

Nachdem Arndt Sterba sein psychiatrisches Gutachten vorgetragen hatte, herrschte Ratlosigkeit im Saal des Amtsgerichts Döbeln. Weder Staatsanwalt Bernd Vogel noch Richter Janko Ehrlich wussten so recht, wie sie den angeklagten 58-Jährigen verurteilen sollten. Laut Gutachten ist er zwar nicht krank, trotzdem weisen einige Verhaltensweisen des Geringswalders darauf hin. Für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik reichte das jedoch nicht aus.

Vorgeworfen wurden dem Beschuldigten der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Bereits im September 2010 war er vom Amtsgericht Hainichen wegen gleicher Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt. Kurz vor Ablauf der Bewährungszeit fand die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten 3 032 Bilddateien und 182 Videos mit kinderpornografischem Inhalt. Außerdem hatte er die Filme und Bilder in acht Fällen weiterverbreitet. „Ich war der Meinung, solche Bilder anzuschauen, ist weniger schlimm, als das Gezeigte zu tun“, sagte der Angeklagte. Außerdem seien unter den Bildern auch welche von Erwachsenen gewesen. Doch Letzteres bestritten Richter und Staatsanwalt. „Die waren deutlich jünger als 18 Jahre“, sagte Richter Ehrlich.

Im Internet war der Angeklagte in mehreren Chatprogrammen aktiv. Dort hatte er auch die Dateien getauscht. Das Chatten sei allerdings nicht vordergründig wegen des Austauschs der Filme und Bilder erfolgt. Sondern, weil er sich anders nicht an erwachsene Männer herantraue. Von 1986 bis 1988 lebte der Geringswalder mit einer Frau zusammen. Aus dieser Beziehung hat er einen 26 Jahre alten Sohn. Der Beschuldigte, der Elektromonteur gelernt hat und nach der Lehre zur Polizei ging, wurde 1983 aus dem Polizeidienst entlassen. Grund dafür war, dass er eine dreijährige Haftstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern absitzen musste. Auch Alkoholprobleme soll der Beschuldigte haben. An den Wochenenden trinke er regelmäßig bis zu zehn Flaschen Bier täglich und in Zeiten der Arbeitslosigkeit werden es sechs bis sieben Flaschen Bier. Dazu kommt noch Schnaps. Alkoholabhängig ist er laut des psychiatrischen Gurtachtens jedoch nicht.

Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Wegen der einschlägigen Vorstrafen, und weil er die Taten noch in der Bewährungszeit beging, wurde die Strafe nicht wieder zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.