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50 Euro fürs Backhaus

Der Kodersdorfer Gemeinderat hält die Miete für das beliebte Objekt niedrig. Die Nachfrage steigt immer mehr.

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© André Schulze

Von Frank-Uwe Michel

Kodersdorf. Seitdem aus der alten Gärtnerei das Backhaus geworden ist, verfügt die Gemeinde über ein Objekt, das sehr gern für private Partys angemietet wird. Wie gut es sich dort feiern lässt, spricht sich offenbar immer weiter herum. So berichtete René Schöne beim jüngsten Gemeinderat von einem stetig steigenden Interesse. Die Vermietung entwickle sich hervorragend, so der Bürgermeister. „Wir rechnen in diesem Jahr erstmals mit mehr als 32 Nutzungen. Teilweise sind sogar zwei Belegungen pro Woche dabei.“

Das schlägt natürlich auch auf der Einnahmenseite positiv zu Buche. Flossen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zwischen 1500 und 1600 Euro in die Gemeindekasse, könnten es 2017 zwischen 1800 und 1900 Euro sein. Mit jeder Vermietung erhöhe sich der Deckungsbeitrag für den Betrieb der Immobilie, der trotzdem weiterhin ein Zuschussgeschäft bleibe, so Schöne.

Deshalb hat sich der Gemeinderat jetzt über die Kalkulation und das Nutzungsentgelt für die Jahre 2018 bis 2020 verständigt. Nach dem Beschluss steht fest: Auch weiterhin brauchen Interessenten, die das Objekt von 12 Uhr bis 12 Uhr am Folgetag mieten wollen, nur 50 Euro zu bezahlen. Der damit erzielte Kostendeckungsgrad liegt bei 15,84 Prozent. Denn die tatsächlichen Kosten liegen je Nutzung bei 315,73 Euro. Zur Berechnung dieser Summe wurden Betriebskosten, Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung herangezogen. Der Betrag hat sich im Laufe der Jahre bereits reduziert. Als vor drei Jahren mit der Vermietung des Backhauses begonnen wurde, lag der Wert noch bei rund 505 Euro.

Die Kostenunterdeckung geht wie in den vergangenen beiden Jahren auch künftig zu Lasten der Gemeindekasse. So beschlossen die Gemeinderäte einen jährlichen Zuschussbedarf von 8503,36 Euro. 2015 lag die Kostenunterdeckung bei 5880,43 Euro, ein Jahr später waren es 5487,82 Euro. Da Kodersdorf finanziell gut aufgestellt ist, kann sich die Gemeinde diesen Luxus leisten. Denn laut sächsischer Gemeindeordnung kann jede Kommune, soweit sie sich das leisten kann, freiwillige Aufgaben erfüllen. Das Backhaus und dessen Vermietung gehört dazu.