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35 Euro Bußgeld für Teppichmesser

Bei einer Kontrolle auf dem Bautzener Kornmarkt findet die Polizei das Werkzeug im Rucksack eines Libyers. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz, sagt das Gericht.

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© dpa

Bautzen. Kleines Messer, große Aufregung: Im August 2016 erwischen Polizisten bei einer Kontrolle auf dem Kornmarkt in Bautzen einen jungen Libyer mit einem handelsüblichen Teppichmesser im Rucksack. Die sind zwar per se nicht verboten, dürfen aber nicht einfach so mit in der Öffentlichkeit geführt werden – weil sie als gefährliche Waffe eingesetzt werden können. Der junge Libyer hatte sich allerdings geweigert, ein deshalb verhängtes Bußgeld in Höhe von 35 Euro zu zahlen. Deshalb musste sich das jetzt Amtsgericht mit dem Fall beschäftigen. Richterin Violetta Kitzmüller sah die Bußgeldstelle im Recht und tatsächlich einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Anwalt des Libyers spricht indes von einer Kriminalisierung seines Mandanten.

Der Libyer ist durchaus kein Unbekannter. Als King Abode ist der 20-Jährige mehrfach in Erscheinung getreten. Auch den Polizisten war er schon bekannt, als sie ihm im August 2016 kontrollierten. Der Libyer sei nach Aussage eines Beamten auch schon bei vorhergehenden Einsätzen auf dem Kornmarkt aufgefallen. Die Polizisten nahmen ihm das Messer weg und fertigten eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Alle Messer, die sich mit nur einer Hand öffnen lassen, dürfen nicht einfach so in der Öffentlichkeit geführt werden – Ausnahmen gelten etwa für Handwerker, die sie tatsächlich als Arbeitsgerät verwenden. Roman Sommer, der Anwalt des Libyers hielt jedoch dagegen. Denn auch sein Mandant hätte das Messer nicht einfach so mit sich geführt – sondern war zuvor im Theater, wo er an einem Projekt teilgenommen und am Bühnenbild mitgearbeitet hätte. „Hier werden Dinge hochgeschaukelt, die die Sache nicht wert sind“, sagt der Anwalt. Aus seiner Sicht, so erklärt er nach der Verhandlung, habe bei dem Vorfall offenbar die Person als solche eine Rolle gespielt. – Richterin Violetta Kitzmüller ließ sich allerdings nicht auf die Argumente des Anwalts ein. Sie verwies auf ein Gutachten des Landeskriminalamtes, die das Messer untersucht haben. „Ich habe ein Verfahren, da ist jemand mit so einem Messer schwer verletzt worden. Das steckt auch hinter dieser Vorschrift“, sagte sie. (SZ/sko)