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Ottendorfer Hunde werden teurer

Der Gemeinderat hat den Steuersatz für die Vierbeiner erhöht. Bei den Hundemarken wird es dagegen einfacher.

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© Symbolbild: dpa

Von Nadine Steinmann

Ottendorf-Okrilla. Wer in Ottendorf-Okrilla einen Hund hat, muss demnächst tiefer ins Portemonnaie greifen. Denn der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montagabend einer Erhöhung der Steuersätze zugestimmt. Bisher haben Liebhaber der Vierbeiner für jeden Hund 50 Euro bezahlt, für den ersten gefährlichen Hund 100 Euro, für jeden weiteren gefährlichen Hund 400 Euro. Zu den gefährlichen Hunden zählen in Sachsen übrigens der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier sowie der Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander. Ab dem kommenden Jahr müssen Ottendorfer für den besten Freund des Menschen allerdings 60 Euro zahlen. Für den ersten gefährlichen Hund sind 250 Euro fällig, für jeden Weiteren 500 Euro. Zum Vergleich: In Radeberg zahlt ein Hundebesitzer für den ersten Hund 51 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund 72 Euro. Für den ersten gefährlichen Hund sind 102 Euro, für jeden Weiteren 144 Euro fällig. Von der Erhöhung der Steuersätze erhofft sich die Ottendorfer Verwaltung jährliche Mehreinnahmen von knapp 5 000 Euro. Eine Summe, die der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde zumindest ein wenig entgegenwirken soll.

Doch eines soll für Hundebesitzer in Ottendorf-Okrilla einfacher werden. Denn nach der aktuellen Hundesteuersatzung der Gemeinde muss die Hundesteuermarke aller zwei Jahre ausgetauscht werden. Nach Ansicht der Verwaltung besteht keine Notwendigkeit, die Marken in ihrer Wertigkeit auf zwei Jahre zu beschränken. Stattdessen sollen von nun an nur noch unbegrenzt gültige Steuermarken ausgegeben werden. Sprich: Ein Austausch erfolgt nur noch, wenn die Hundemarke verloren gegangen oder beschädigt ist. Mit dieser neuen Regelung will die Gemeinde ebenfalls Geld sparen und dem nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand ein Ende setzen, der sich auftut, wenn bei rund 460 Hunden in der Gemeinde aller zwei Jahre die Steuermarke gewechselt werden muss.