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Dresden
Donnerstag, 27. Januar 2011
(Sächsische Zeitung)

Rassist tanzt der Justiz auf der Nase herum

Von Alexander Schneider

Er prügelt, zündelt, betrügt und beleidigt seit Jahren. Intensivtäter Alexander F. kam gestern wieder mit Bewährung davon.

Wie lange will sich die Justiz noch von Alexander F. auf der Nase herumtanzen lassen? Diese Frage drängt sich nach der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht Dresden auf. Sechs Jugendstrafen – Diebstahl, Betrug, Beleidigung – finden sich im Vorstrafenregister des 23-jährigen Rassisten, die schwerste jedoch fehlt: Im August 2008 hat er den Gemüseladen eines Vietnamesen in Striesen abgefackelt und so einer ganzen Familie die Existenzgrundlage genommen. Anlass für die Brandstiftung war ein Streit am Vortag: Da hatte der betrunkene Täter die 16-jährige Tochter des Händlers beleidigt („Ausländer sind keine Menschen“) und ihren Freund zusammengeschlagen.

Für die Tat, die er gestanden hatte, wurde er im März 2009 vom Jugendschöffengericht zu zwei Jahren verurteilt – zur Bewährung. Ein mildes Urteil. Doch es ist bis heute nicht rechtskräftig. Staatsanwalt und Verteidiger gingen in Berufung. Seit dem ist am Landgericht Dresden nichts mehr passiert.

Neue Tat nach drei Monaten

Anders bei Alexander F.: Er soll bereits im Juni 2009, drei Monate später, einen Russlanddeutschen verprügelt haben – einfach so. Gestern stand F. erneut vor dem Amtsgericht, erstmals für eine Tat, die er als Erwachsener begangen haben soll. Laut Anklage hatte er von dem 47-Jährigen 18 Euro dafür gefordert, dass er Kindern an einem Spielplatz beim Tischtennisspielen zugesehen hatte. F. beleidigte den Mann derb und schlug mehrfach auf ihn ein – der Mann erlitt Blessuren und eine Rippenprellung.

Alexander F. bestritt die Tat. Verteidiger Olaf Klemke kritisierte die polizeilichen Ermittlungen und die Aussage des Geschädigten. Richter Hajo Falk war überzeugt, dass der Geschädigte die Wahrheit gesagt hatte. Er verurteilte Alexander F. wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die er zur Bewährung aussetzte. Außerdem muss F. 1.500 Euro an den Geschädigten zahlen. Auch dieser Fall wird wohl vor dem Landgericht landen. Staatsanwalt Andreas Riedemann hatte 15 Monate Haft gefordert – ohne Bewährung.

Ein Verfahren wegen Besitzes von Cannabis--Pflanzen – F. war im Juli 2010 von seiner Mutter angezeigt worden, nachdem er sie geschlagen haben soll – stellte das Gericht ein. Zuletzt war F. im Oktober 2010 wegen vierfachen Betruges (im Jahr 2007!) verurteilt worden – zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten, ebenfalls zur Bewährung.


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