Wirtschaft
Dienstag, 9. Februar 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Neue Reibereien um die Hartz-Behörden
Von Georg Moeritz
Wer künftig in Sachsen die Langzeitarbeitslosen berät, ist immer noch offen. Die Landräte wollen nicht mit der Bundesagentur zusammenarbeiten.
In sz-online
Machtspiel schadet den Arbeitslosen
Georg Moeritz über die nächste Reform der Arbeitsbehörden
Georg Moeritz über die nächste Reform der Arbeitsbehörden
Dresden - Fünf Jahre nach der Hartz-IV-Reform steht den Behörden für die Langzeitarbeitslosen der nächste Umbau bevor.
Darunter könnte ihre wichtigste Aufgabe zu leiden haben: die Vermittlung in neue Arbeitsplätze.
Problem 1: Neuregelung unter Zeitdruck
Auf den ersten Blick ist es eine Erfolgsmeldung, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestern in Berlin verkündete: Innerhalb der CDU bestehe jetzt Einigkeit über die künftige Organisation der Hartz-IV-Behörden. Die Ministerin will nun in dieser Woche Gespräche mit wichtigen SPD-Politikern führen, um gemeinsam das Grundgesetz zu ändern.
Die Änderung soll Fehler korrigieren, die vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden waren. Die Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Sozialämtern und Arbeitsagentur brauchen ab 2011 eine rechtssichere Grundlage.
Doch die CDU möchte bei dieser Gelegenheit zugleich durchsetzen, dass mehr Landkreise als bisher auf die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur verzichten dürfen. Das wünschen auch mehrere sächsische Landräte, heißt es beim Landkreistag. Statt Argen soll es Kreis-Arbeitsämter geben – ohne Einmischung der Nürnberger Bundesagentur. Solche Behörden gibt es seit der Hartz-Reform schon versuchsweise in sechs sächsischen Altkreisen: Döbeln, Meißen, Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau und Muldental. Bei der jüngsten Kreisreform wurden aber alle diese Kreise mit anderen zusammengeschlossen, in denen es eine Arge gibt. So ist etwa in Hoyerswerda eine Arge fürs Arbeitslosengeld II zuständig, im übrigen Landkreis Bautzen dagegen gibt es keine Beteiligung der Arbeitsagentur.
In Meißen hat der Kreistag schon das Ende der Argen beschlossen – also wird es im Norden des Kreises, dem Altkreis Riesa-Großenhain, im nächsten Jahr wohl keine Arge mehr geben. Die anderen Kreistage warten noch die Verhandlungen in Berlin ab, bei denen es schon viele überraschende Wendungen gab. Doch auch für Hoyerswerda und den nördlichen Kreis Görlitz stehen die Zeichen auf Aus für die Argen.
Problem 2: Berater und Akten werden ausgetauscht
Bisher hatten die Chefs der Arbeitsbehörden öffentlich versichert, die Arbeitslosen sollten die Behördenreform möglichst nicht zu spüren bekommen. Gestern hörte sich das schon anders an: Wenn Argen aufgelöst werden, müssen Akten in ein anderes Computersystem übertragen werden, auch über Gebäude und Personal ist zu verhandeln. Ein Chef einer sächsischen Arbeitsbehörde sagte der SZ, bis zum Jahresende seien „umfangreiche Vorbereitungen“ nötig. Die Umstellung werde „nicht reibungslos“ gehen, wenn nicht endlich die nötigen Regeln kämen – erst vom Bund, dann noch von den Kreistagen.
Problem 3: Experten verlassen die Behörden
Bei den Verhandlungen um die Behördenreform geht es nicht nur um den Einfluss auf die Verteilung von jährlich 40 Milliarden Euro für Langzeitarbeitslose. Es geht auch um Arbeitsplätze in Ämtern: Hunderte Beschäftigte in sächsischen Arbeitsbehörden haben Verträge, die Ende dieses Jahres auslaufen.
Die Landräte könnten diese Beschäftigten zwar in den künftigen Behörden weiter beschäftigen, haben aber auch Personal aus der eigenen Kreisverwaltung unter Spardruck unterzubringen. Daher bangen Experten der Arbeitsagentur um ihre Stellen und schauen sich schon anderswo um. (mit dpa)
Darunter könnte ihre wichtigste Aufgabe zu leiden haben: die Vermittlung in neue Arbeitsplätze.
Problem 1: Neuregelung unter Zeitdruck
Auf den ersten Blick ist es eine Erfolgsmeldung, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestern in Berlin verkündete: Innerhalb der CDU bestehe jetzt Einigkeit über die künftige Organisation der Hartz-IV-Behörden. Die Ministerin will nun in dieser Woche Gespräche mit wichtigen SPD-Politikern führen, um gemeinsam das Grundgesetz zu ändern.
Die Änderung soll Fehler korrigieren, die vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden waren. Die Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Sozialämtern und Arbeitsagentur brauchen ab 2011 eine rechtssichere Grundlage.
Doch die CDU möchte bei dieser Gelegenheit zugleich durchsetzen, dass mehr Landkreise als bisher auf die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur verzichten dürfen. Das wünschen auch mehrere sächsische Landräte, heißt es beim Landkreistag. Statt Argen soll es Kreis-Arbeitsämter geben – ohne Einmischung der Nürnberger Bundesagentur. Solche Behörden gibt es seit der Hartz-Reform schon versuchsweise in sechs sächsischen Altkreisen: Döbeln, Meißen, Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau und Muldental. Bei der jüngsten Kreisreform wurden aber alle diese Kreise mit anderen zusammengeschlossen, in denen es eine Arge gibt. So ist etwa in Hoyerswerda eine Arge fürs Arbeitslosengeld II zuständig, im übrigen Landkreis Bautzen dagegen gibt es keine Beteiligung der Arbeitsagentur.
In Meißen hat der Kreistag schon das Ende der Argen beschlossen – also wird es im Norden des Kreises, dem Altkreis Riesa-Großenhain, im nächsten Jahr wohl keine Arge mehr geben. Die anderen Kreistage warten noch die Verhandlungen in Berlin ab, bei denen es schon viele überraschende Wendungen gab. Doch auch für Hoyerswerda und den nördlichen Kreis Görlitz stehen die Zeichen auf Aus für die Argen.
Problem 2: Berater und Akten werden ausgetauscht
Bisher hatten die Chefs der Arbeitsbehörden öffentlich versichert, die Arbeitslosen sollten die Behördenreform möglichst nicht zu spüren bekommen. Gestern hörte sich das schon anders an: Wenn Argen aufgelöst werden, müssen Akten in ein anderes Computersystem übertragen werden, auch über Gebäude und Personal ist zu verhandeln. Ein Chef einer sächsischen Arbeitsbehörde sagte der SZ, bis zum Jahresende seien „umfangreiche Vorbereitungen“ nötig. Die Umstellung werde „nicht reibungslos“ gehen, wenn nicht endlich die nötigen Regeln kämen – erst vom Bund, dann noch von den Kreistagen.
Problem 3: Experten verlassen die Behörden
Bei den Verhandlungen um die Behördenreform geht es nicht nur um den Einfluss auf die Verteilung von jährlich 40 Milliarden Euro für Langzeitarbeitslose. Es geht auch um Arbeitsplätze in Ämtern: Hunderte Beschäftigte in sächsischen Arbeitsbehörden haben Verträge, die Ende dieses Jahres auslaufen.
Die Landräte könnten diese Beschäftigten zwar in den künftigen Behörden weiter beschäftigen, haben aber auch Personal aus der eigenen Kreisverwaltung unter Spardruck unterzubringen. Daher bangen Experten der Arbeitsagentur um ihre Stellen und schauen sich schon anderswo um. (mit dpa)
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