Sachsen
Samstag, 14. August 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
„Sachsensumpf“: Journalisten verurteilt
Von Karin Schlottmann
Gegen zwei Reporter hat das Amtsgericht Dresden eine Geldstrafe von 2 500 Euro verhängt.
Journalisten befragen Journalisten – Berufskollegen aus ganz Deutschland verfolgten den Prozess in Dresden gegen Thomas Datt (l.) und Arndt Ginzel (2. v. links). Foto: Jörn Haufe
In sz-online
Kommentar
Der Sachsensumpf als Lehrstück
Der Sachsensumpf als Lehrstück
Mit Blumen und Kakteen im Arm und umringt von Dutzenden von Fotografen betraten Thomas Datt und Arndt Ginzel gestern kurz vor 8 Uhr den Verhandlungssaal 21 im Amtsgericht Dresden. Die beiden Angeklagten sind selbst Journalisten. Es kommt nicht häufig vor, dass Journalisten wegen ihres Berufs vor einem Strafrichter stehen – das Interesse der Medien an diesem Prozess wuchs von Woche zu Woche.
Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden freiberuflichen Reporter wegen übler Nachrede und Verleumdung in mehreren Fällen angeklagt. Anlass dafür waren Berichte, die sie in Zuge der „Sachsensumpf“-Affäre veröffentlicht hatten und zwar im „Spiegel“ und im Internetportal „Zeit.de“. Darin ging es auch um zwei Richter und deren angebliche Kontakte zum Rotlichtmilieu, um die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Richter Hermann Hepp-Schwab verurteilte die Angeklagten gestern nach 13 Verhandlungstagen wegen einer Textpassage bei „Zeit.de“ zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro. Sie hätten – verklausuliert in einer Frage – die Behauptung aufgestellt, die Dienstaufsichtsbeschwerde eines „einflussreichen Richters“ gegen Polizisten habe diese eingeschüchtert und beeinflusst. Dieser Vorwurf sei, so Hepp-Schwab, ehrenrührig und falsch.
Der Richter kritisierte auch den „Spiegel“-Bericht von Januar 2008. Der Artikel erwecke gezielt den Eindruck, zwei ehemalige Leipziger Prostituierte hätten einen inzwischen pensionierten Richter als Kunden wiedererkannt und dies auch so bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Der Mann wurde als hässlich und grob geschildert („harter Sex mit blutjungen Frauen“). Die Aussagen der Zeuginnen, insbesondere die Beschreibung des Richters, seien ehrverletzend und falsch, sagte Hepp-Schwab.
Der „Spiegel“ hatte sich im vorigen Jahr wegen dieses Textes hinter verschlossener Tür mit der Justiz arrangiert. Der Verlag zahlte eine Geldauflage und veröffentlichte eine Korrektur. Dennoch sprach der Richter die Angeklagten gestern in diesem Punkt frei. Ihnen habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie den Text mitgeschrieben hätten – auch wenn sie als zwei von drei Autoren genannt wurden. Beide hatten sich im Prozess von dem Text distanziert, und auch der Dresdner „Spiegel“-Korrespondent hatte im Zeugenstand die Verantwortung allein auf sich genommen.
Hepp-Schwab sagte, er stelle die Zulässigkeit kritischer Berichte über Ermittlungsverfahren nicht generell infrage. Der überwiegende Teil des langen „Zeit“-Textes sei unbeanstandet geblieben. Allerdings stünden unwahre Tatsachenbehauptungen nicht unter dem Schutz der Pressefreiheit.
Die Angeklagten und ihre Gewerkschaft, der Deutsche Journalisten-Verband, sehen das anders. Wenn sie keine kritischen Fragen mehr stellen dürften, sei die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr. Die Anwälte wollen Rechtsmittel einlegen. Das hohe Gut der Pressefreiheit hat die beiden Angeklagten allerdings nicht davon abgehalten, juristisch gegen die SZ vorzugehen, um bei der Berichterstattung über ihren Prozess eine Namensnennung zu unterbinden. Auch Fotos wollten sie verbieten lassen. Die Journalisten forderten jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld und riefen den Presserat an – vergeblich. Die Forderungen wurden abgewiesen.
Kommentar
Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden freiberuflichen Reporter wegen übler Nachrede und Verleumdung in mehreren Fällen angeklagt. Anlass dafür waren Berichte, die sie in Zuge der „Sachsensumpf“-Affäre veröffentlicht hatten und zwar im „Spiegel“ und im Internetportal „Zeit.de“. Darin ging es auch um zwei Richter und deren angebliche Kontakte zum Rotlichtmilieu, um die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Richter Hermann Hepp-Schwab verurteilte die Angeklagten gestern nach 13 Verhandlungstagen wegen einer Textpassage bei „Zeit.de“ zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro. Sie hätten – verklausuliert in einer Frage – die Behauptung aufgestellt, die Dienstaufsichtsbeschwerde eines „einflussreichen Richters“ gegen Polizisten habe diese eingeschüchtert und beeinflusst. Dieser Vorwurf sei, so Hepp-Schwab, ehrenrührig und falsch.
Der Richter kritisierte auch den „Spiegel“-Bericht von Januar 2008. Der Artikel erwecke gezielt den Eindruck, zwei ehemalige Leipziger Prostituierte hätten einen inzwischen pensionierten Richter als Kunden wiedererkannt und dies auch so bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Der Mann wurde als hässlich und grob geschildert („harter Sex mit blutjungen Frauen“). Die Aussagen der Zeuginnen, insbesondere die Beschreibung des Richters, seien ehrverletzend und falsch, sagte Hepp-Schwab.
Der „Spiegel“ hatte sich im vorigen Jahr wegen dieses Textes hinter verschlossener Tür mit der Justiz arrangiert. Der Verlag zahlte eine Geldauflage und veröffentlichte eine Korrektur. Dennoch sprach der Richter die Angeklagten gestern in diesem Punkt frei. Ihnen habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie den Text mitgeschrieben hätten – auch wenn sie als zwei von drei Autoren genannt wurden. Beide hatten sich im Prozess von dem Text distanziert, und auch der Dresdner „Spiegel“-Korrespondent hatte im Zeugenstand die Verantwortung allein auf sich genommen.
Hepp-Schwab sagte, er stelle die Zulässigkeit kritischer Berichte über Ermittlungsverfahren nicht generell infrage. Der überwiegende Teil des langen „Zeit“-Textes sei unbeanstandet geblieben. Allerdings stünden unwahre Tatsachenbehauptungen nicht unter dem Schutz der Pressefreiheit.
Die Angeklagten und ihre Gewerkschaft, der Deutsche Journalisten-Verband, sehen das anders. Wenn sie keine kritischen Fragen mehr stellen dürften, sei die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr. Die Anwälte wollen Rechtsmittel einlegen. Das hohe Gut der Pressefreiheit hat die beiden Angeklagten allerdings nicht davon abgehalten, juristisch gegen die SZ vorzugehen, um bei der Berichterstattung über ihren Prozess eine Namensnennung zu unterbinden. Auch Fotos wollten sie verbieten lassen. Die Journalisten forderten jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld und riefen den Presserat an – vergeblich. Die Forderungen wurden abgewiesen.
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