Sachsen
Montag, 16. August 2010
Polizei soll Namenschild tragen - Anhörung
Polizeihauptmeister Müller soll als solcher für Bürger auch erkennbar sein. Auch in Sachsen gibt es eine Debatte, ob Polizisten künftig Namenschilder tragen. Die Grünen wollen das zum Gesetz machen.
Dresden. Sachsens Polizisten sollen nach dem Willen der Grünen künftig Schilder mit Namen und Dienstgrad tragen und so für Bürger identifizierbar sein. Für diesen Donnerstag hat die grüne Landtagsfraktion Experten zur Anhörung über ihren Gesetzentwurf eingeladen. Die Kennzeichnung sei notwendig, um die Polizeiarbeit transparent zu machen, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Eva Jähnigen. Eine gute Polizei müsse von sich aus ein Interesse an Aufklärung haben. Die CDU lehnte die Initiative der Grünen umgehend ab.
Hintergrund sind vor allem Ermittlungen gegen Polizisten wegen Straftaten im Amt. Sie bleiben oft folgenlos, da Tatverdächtige nicht namentlich bekannt sind. Für das Jahr 2008 listet eine Statistik des Innenministeriums 104 entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt auf. Wie viele davon eingestellt wurden beziehungsweise mit Freispruch oder einer Verurteilung endeten, ist unbekannt. Laut Innenministerium führen die Staatsanwaltschaften keine Statistik über den Ausgang von Verfahren gegen Polizisten.
Schützenhilfe aus dem schwarzen Lager
Jähnigen erinnerte daran, dass in der ersten Legislaturperiode nach der Wende auch die heutige Koalitionsfraktion FDP für eine Kennzeichnungspflicht war. Damals sei das mit den Stimmen der CDU verhindert worden, hieß es. Nachdem die Christdemokraten im Landtag von Brandenburg einen Gesetzentwurf zur Kennzeichnung für ihr Bundesland einbrachten, sehen die sächsischen Grünen nun Schützenhilfe selbst im schwarzen Lager.
Die SPD-Fraktion im Parlament des Freistaates signalisierte am Montag bereits Zustimmung. „Sachsens Polizei hat keinen Grund, sich zu verstecken. Vereinzelte Sorgen, dass Polizisten dann Opfer von Verfolgung werden könnten, muss man jedoch ernst nehmen“, erklärte die Abgeordnete Sabine Friedel. Das sieht auch Jähnigen nicht anders. Im Gesetzentwurf der Grünen sind Ausnahmeregelungen vorgesehen - immer dann, wenn der Zweck des polizeilichen Einsatzes oder Leib, Leben und Freiheit von Menschen gefährdet sind.
Die CDU-Landtagsfraktion lehnte die Kennzeichnungspflicht strikt ab. „Schlimm genug, dass man Polizisten unter Generalverdacht stellt. Gravierender ist es jedoch, dass Polizisten durch eine Kennzeichnungspflicht selbst gefährdet werden können, wie zum Beispiel in Berlin bereits geschehen“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU, Volker Bandmann. Die Kennzeichnungspraxis könne sogar dazu führen, dass Familienmitglieder von Polizeibeamten bedroht würden. (dpa)
Hintergrund sind vor allem Ermittlungen gegen Polizisten wegen Straftaten im Amt. Sie bleiben oft folgenlos, da Tatverdächtige nicht namentlich bekannt sind. Für das Jahr 2008 listet eine Statistik des Innenministeriums 104 entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt auf. Wie viele davon eingestellt wurden beziehungsweise mit Freispruch oder einer Verurteilung endeten, ist unbekannt. Laut Innenministerium führen die Staatsanwaltschaften keine Statistik über den Ausgang von Verfahren gegen Polizisten.
Schützenhilfe aus dem schwarzen Lager
Jähnigen erinnerte daran, dass in der ersten Legislaturperiode nach der Wende auch die heutige Koalitionsfraktion FDP für eine Kennzeichnungspflicht war. Damals sei das mit den Stimmen der CDU verhindert worden, hieß es. Nachdem die Christdemokraten im Landtag von Brandenburg einen Gesetzentwurf zur Kennzeichnung für ihr Bundesland einbrachten, sehen die sächsischen Grünen nun Schützenhilfe selbst im schwarzen Lager.
Die SPD-Fraktion im Parlament des Freistaates signalisierte am Montag bereits Zustimmung. „Sachsens Polizei hat keinen Grund, sich zu verstecken. Vereinzelte Sorgen, dass Polizisten dann Opfer von Verfolgung werden könnten, muss man jedoch ernst nehmen“, erklärte die Abgeordnete Sabine Friedel. Das sieht auch Jähnigen nicht anders. Im Gesetzentwurf der Grünen sind Ausnahmeregelungen vorgesehen - immer dann, wenn der Zweck des polizeilichen Einsatzes oder Leib, Leben und Freiheit von Menschen gefährdet sind.
Die CDU-Landtagsfraktion lehnte die Kennzeichnungspflicht strikt ab. „Schlimm genug, dass man Polizisten unter Generalverdacht stellt. Gravierender ist es jedoch, dass Polizisten durch eine Kennzeichnungspflicht selbst gefährdet werden können, wie zum Beispiel in Berlin bereits geschehen“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU, Volker Bandmann. Die Kennzeichnungspraxis könne sogar dazu führen, dass Familienmitglieder von Polizeibeamten bedroht würden. (dpa)







