Sachsen
Donnerstag, 29. Juli 2010
Ministerium unterliegt vor Gericht: Kreischaer Mittelschule vorerst gerettet
Die Mittelschule in Kreischa bei Dresden ist vorerst offenbar gerettet. Laut einer Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom Donnerstag dürfen an der Bildungseinrichtung zu Beginn des neuen Schuljahres fünfte Klassen eingerichtet werden. Damit setzte sich die Gemeinde Kreischa gegen das sächsische Kultusministerium durch. Aufgrund zu geringer Schülerzahlen hatte die Behörde die Bildung von fünften Klassen zunächst untersagt und kündigte eine Schließung des Hauses im kommenden Sommer an.
Tatsächlich lagen zum Zeitpunkt der Ministeriums-Entscheidung nur 38 Anmeldungen für Kreischa vor. Das Gericht führt aber ins Feld, dass es damals einen Schüler gegeben habe, "der unter völliger Außerachtlassung seiner Wünsche einer anderen Mittelschule zugewiesen wurde." Ferner sei noch ein weiterer Kreischaer Schüler unversorgt gewesen.
Das Ministerium, so die Richter, hätte demnach im Mai damit rechnen müssen, dass diese Schüler noch in Kreischa angemeldet werden. Somit wäre jedoch die Mindestschülerzahl erreicht gewesen. Gegen die Eil-Entscheidung kann das Ministerium beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen. (SZ/dsz)
Tatsächlich lagen zum Zeitpunkt der Ministeriums-Entscheidung nur 38 Anmeldungen für Kreischa vor. Das Gericht führt aber ins Feld, dass es damals einen Schüler gegeben habe, "der unter völliger Außerachtlassung seiner Wünsche einer anderen Mittelschule zugewiesen wurde." Ferner sei noch ein weiterer Kreischaer Schüler unversorgt gewesen.
Das Ministerium, so die Richter, hätte demnach im Mai damit rechnen müssen, dass diese Schüler noch in Kreischa angemeldet werden. Somit wäre jedoch die Mindestschülerzahl erreicht gewesen. Gegen die Eil-Entscheidung kann das Ministerium beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen. (SZ/dsz)






