Sachsen
Donnerstag, 30. September 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Kritik an der Richterin im Kopftuch-Fall
Von Annette Binninger
Der Ausländerbeauftragte Sachsens plädiert für mehr Respekt vor den Rechten anderer Religionen.
In sz-online
Ein Kopftuch zu viel im Dresdner Amtsgericht
Eine Richterin schickt eine muslimische Schülerin aus dem Verhandlungssaal – ein peinlicher Fall für die sächsische Justiz. (SZ-Exklusiv-Artikel)
Eine Richterin schickt eine muslimische Schülerin aus dem Verhandlungssaal – ein peinlicher Fall für die sächsische Justiz. (SZ-Exklusiv-Artikel)
Dresden. Der sächsische Ausländerbeauftragte, Martin Gillo (CDU), hat das Verhalten einer Richterin des Amtsgerichts Dresden, die eine muslimische Schülerin mit Kopftuch aus dem Gerichtssaal geschickt hatte, scharf kritisiert. „Wir haben offensichtlich noch einen langen Weg zur Weltoffenheit vor uns“, sagte Gillo gestern der SZ. „Dieser Fall zeigt ganz deutlich, dass wir alle noch lernen können, die religiösen Rechte anderer zu kennen und zu respektieren.“
Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau erinnerte daran, dass laut Grundgesetz niemand aufgrund seines Glaubens benachteiligt werden darf. „Man kann durchaus verlangen, dass das Grundgesetz auch in sächsischen Gerichtssälen gilt“, sagte Hermenau.
Kritik kommt auch von der Strafverteidiger-Vereinigung Sachsen. „Für uns ist dieser Fall sehr befremdlich“, sagte der Vorsitzende, der Dresdner Anwalt Michael Stephan. „Wir gehen jeden Tag im Gerichtssaal mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen und verschiedenen Religionen um – das ist ein Ausdruck einer multikulturellen Gesellschaft. Und das soll auch so bleiben“, sagte Stephan.
Wie die SZ gestern berichtete, war vor einigen Wochen eine Neuntklässlerin beim gemeinsamen Besuch ihrer Klasse im Dresdner Amtsgericht von einer Richterin des Saales verwiesen worden.
Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau erinnerte daran, dass laut Grundgesetz niemand aufgrund seines Glaubens benachteiligt werden darf. „Man kann durchaus verlangen, dass das Grundgesetz auch in sächsischen Gerichtssälen gilt“, sagte Hermenau.
Kritik kommt auch von der Strafverteidiger-Vereinigung Sachsen. „Für uns ist dieser Fall sehr befremdlich“, sagte der Vorsitzende, der Dresdner Anwalt Michael Stephan. „Wir gehen jeden Tag im Gerichtssaal mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen und verschiedenen Religionen um – das ist ein Ausdruck einer multikulturellen Gesellschaft. Und das soll auch so bleiben“, sagte Stephan.
Wie die SZ gestern berichtete, war vor einigen Wochen eine Neuntklässlerin beim gemeinsamen Besuch ihrer Klasse im Dresdner Amtsgericht von einer Richterin des Saales verwiesen worden.







