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Sachsen
Donnerstag, 20. Mai 2010
(Sächsische Zeitung)

Großes Halali um einen Waffenschein

Von Annette Binninger und Alexander Schneider

Die Schießlizenz von Ex-Landesbank-Chef Süß beschäftigt jetzt sogar das Oberverwaltungsgericht.

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Herbert Süß Foto: ddp

Es gibt einfach keine Ruhe im Revier. Seit bald zwei Jahren schon herrscht Streit um den Waffenschein des früheren Landesbank-Chef Herbert Süß. Jetzt geht die Waffen-Posse in die nächste Runde: Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen muss demnächst abschließend entscheiden, ob der prominente Ex-Banker weiter auf die Pirsch gehen darf.

Am 12. August 2008 hatten Fahnder des Bundeskriminalamts (BKA) im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen Ex-Landesbanker auch die Privatwohnung von Süß in Dresden durchsucht. Dabei stießen sie auf 20 bis 40 Patronen ungesicherter Munition. Außerdem fanden sie in einem unverschlossenen Etui auf dem Schreibtisch einen Schlüssel zum Waffenschrank, in dem unter anderem sechs Flinten, Büchsen und Stutzen des Hobby-Jägers Süß lagerten. Ein Einbrecher hätte also leicht an Waffen und Munition gelangen können. Dies aber verstößt klar gegen die strengen Aufbewahrungsregeln gemäß Waffengesetz. Süß war zu dem Zeitpunkt nur leicht bewaffnet verreist – ein kurzer Jagd-Urlaub in Bayern.

Auf Anregung des BKA hörte das Ordnungsamt Süß zwar zur Sache an. Sein Fehlverhalten blieb jedoch folgenlos – Einstellung des Verfahrens am 2. März 2009.

Für die Stadt wäre damit die Sache schon erledigt gewesen, hätte nicht ein Schüler am 11. März 2009 beim Amoklauf im schwäbischen Winnenden 15 Menschen erschossen. Er war an eine unzureichend gesicherte Waffe seines Vaters gelangt. Nur einen Tag danach fragte das BKA bei der Stadt Dresden nach, was denn aus der Sache Süß geworden sei – und erläuterte mit Nachdruck, wozu nichtgesicherte Waffen führen können. Erst daraufhin, eine Woche später, leitete die Stadt Dresden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Süß ein. Er musste ein Bußgeld von 500 Euro bezahlen. Die Stadt hätte auch den Waffenschein widerrufen können, doch sie nutzte einen Ermessensspielraum bei der Bewertung solcher Fälle, indem sie eine Prognose über die künftige Zuverlässigkeit im Waffen-Umgang erstellte – die erste positive Prognose seit zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft leitete Anfang April 2009 dennoch ein Strafverfahren ein wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das ist inzwischen eingestellt.

Intervention „von oben“?

Interessant blieben für die Staatsanwaltschaft jedoch zwei Mitarbeiter des Dresdner Ordnungsamtes. Gegen sie wird noch immer unter anderem wegen versuchter Strafvereitelung ermittelt. Per Gerichtsbeschluss wurden Akten im Ordnungsamt beschlagnahmt. Hat die Stadt dem prominenten Ex-Banker eine milde Sonderbehandlung verschafft? Wurde „von oben“ interveniert? Dem geht die Staatsanwaltschaft weiterhin nach.

Misstrauisch blieb auch die Landesdirektion Dresden in dem Fall. Sie wies am 1. Juli 2009 die Stadt an, den Waffenschein von Süß zu widerrufen. Dem folgte die Stadt zwei Monate später. Süß gab auch seine Waffen ab, klagte aber dagegen. Im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Dresden bekam er schließlich vor sechs Wochen Recht. Tenor: Seine Versäumnisse bei der Waffen-Aufbewahrung seien nicht so schwerwiegend, dass sie den Widerruf des Waffenscheins rechtfertigten. Die Stadt sah sich bestätigt, doch sie konnte sich nicht allzu lange freuen: Auf Druck der Landesdirektion, die Süß’ Fehler ernster nimmt, musste die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen – gegen einen Beschluss, der ihr eigentlich entgegenkam. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen. Vielleicht reicht es aber noch für diese Jagdsaison.



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