Sachsen
Mittwoch, 18. Januar 2012
Geldstrafe für André Hahn wegen Protestaktion gegen Neonazis
Ein Politiker wird zur Kasse gebeten, weil er sich Neonazis in den Weg stellte. Dresdner Staatsanwälte stuften die Teilnahme an einer friedlichen Blockade jedenfalls als Straftat ein. Die Entscheidung dürfte für Diskussionen sorgen.
André Hahn hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt: "Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind in jeder Hinsicht absurd." Foto: dpa
In sz-online
Weg frei für Strafprozess gegen André Hahn
Vor mehr als einem Jahr hat der Fraktionschef der Linkspartei, André Hahn, zu einer Sitzblockade gegen Neonazis aufgerufen. Jetzt droht ihm ein Strafprozess...
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Zwischenbilanz der Gewalt am 19. Februar
Das Innenministerium veröffentlicht erstmals Zahlen zum Ausmaß der Gewalt von links- und rechtsextremen Chaoten.
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Polizeichef räumt Probleme am 19. Februar ein
Dieter Hanitsch bedauert, dass bei der Trennung linker und rechter Gewalttäter Unbeteiligte in "Mitleidenschaft gezogen wurden".
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Hier läuft alles aus dem Ruder
Während mehrere Tausend Menschen auf der Nordseite des Hauptbahnhofs einen friedlichen Protest feiern, versinkt die Südvorstadt in einem beinahe anarchischem Chaos.
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Video
Mit Gewalt gegen Neonazi-Aufmarsch in Dresden
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Zitate
Darum nahmen Politiker an den Protesten teil
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Rechte ziehen auch aus Leipzig unverrichteter Dinge ab
Auch in Leipzig ist ein Aufmarsch von Rechtsextremisten verhindert worden.
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Polizei untersucht Neonazi-Angriff auf Wohnprojekt
Die Polizei will Angriff von Rechtsextremisten auf linksalternatives Wohnprojekt in Dresden-Löbtau aufklären.
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Februar-Demos kosten 7 Millionen
Bei den Februar-Demonstrationen gegen Neonazis waren jeweils über 6.000 Beamte in Dresden im Einsatz. Dafür muss nun Sachsen aufkommen.
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Dresden. Der sächsische Linke-Politiker André Hahn soll wegen seiner Teilnahme an einer Blockade gegen den Dresdner Neonazi- Aufmarsch 2010 eine Geldstrafe von 3.000 Euro bezahlen. Ein entsprechender Strafbefehl des Amtsgerichtes Dresden sei Hahn am Dienstag über seinen Anwalt zugestellt worden, teilte die Fraktion der Linken im Landtag am Mittwoch mit. Hahn ist Fraktionschef. Nach Angaben der Fraktion legte er Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Justizbehörden waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Neonazi-Aufmarsch "vereitelt"
Hahn wird vorgeworfen, den Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 „vereitelt“ zu haben. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte in Hahn einen Rädelsführer der Proteste gegen die Rechtsextremen gesehen.
„Es erstaunt mich sehr, dass sich wirklich ein Richter finden ließ, der trotz der äußerst dürren Beweislage und zweifelhafter Rechtsgrundlage bereit war, diesen Strafbefehl mit den seit langem bekannten Vorwürfen der Dresdner Staatsanwaltschaft zu unterschreiben“, erklärte Hahn. Der Juristische Dienst des Bundestages habe die Auffassung vertreten, dass es für das Vorgehen der Staatsanwälte in Dresden keine Rechtsgrundlage gebe. Verwundert zeigte sich Hahn auch darüber, dass die Ermittlungsbehörde zunächst von einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gesprochen hatte, nun aber einen Strafbefehl erstellte.
„Ich bleibe dabei: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind in jeder Hinsicht absurd. Wenn aber die Staatsanwaltschaft partout meint, gegen mich vorgehen zu sollen, muss das in öffentlicher Verhandlung vor Gericht ausgestritten werden, falls ein Richter bereit ist, die Anklage zuzulassen“, betonte der Politiker. Für den Ausgang eines solchen Verfahrens sei er „mehr als zuversichtlich“, zumal die sächsische Justiz „zum Glück nicht die letzte Instanz“ sei. Er warf den Staatsanwälten erneut eine „Strategie der Einschüchterung gegen Nazi-Gegner“ vor. Dies sei mit Blick auf die neuerlichen Aufmärsche der Rechtsextremen im Februar verantwortungslos.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Die Staatsanwaltschaft hatte Blockaden des genehmigten Neonazi-Aufmarsches als Straftat eingestuft. Auch „braune Dumpfbacken“ hätten das Recht auf Versammlungsfreiheit, argumentierte die Behörde damals. Trotzdem gingen weit mehr als 10.000 Menschen auf die Straße, um den Marsch der Rechtsextremen zu verhindern. Die Polizei sah sich wegen der Massen außerstande, die Blockaden zu räumen.
Neben Hahn waren auch seine Amtskollegen aus den Landtagen von Thüringen und Hessen ins Visier der Ermittler geraten. Die Staatsanwaltschaft verwies auf deren politische Funktion und Verantwortung. Hahn hielt dagegen, dass sich strafrechtliche Verfolgung nur auf eine konkrete Tat gründen darf, nicht aber auf eine gewählte Funktion im Parlament.
Zugleich gab Hahn zu Protokoll, dass er zum Zeitpunkt der eigentlichen Blockade gar nicht mehr am Ort des Geschehens war. Denn als die Neonazis marschieren wollten, habe er in einer Menschenkette auf der anderen Seite der Elbe gestanden - gemeinsam mit dem sächsischen Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) und anderen Politikern. (dpa)
Neonazi-Aufmarsch "vereitelt"
Hahn wird vorgeworfen, den Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 „vereitelt“ zu haben. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte in Hahn einen Rädelsführer der Proteste gegen die Rechtsextremen gesehen.
„Es erstaunt mich sehr, dass sich wirklich ein Richter finden ließ, der trotz der äußerst dürren Beweislage und zweifelhafter Rechtsgrundlage bereit war, diesen Strafbefehl mit den seit langem bekannten Vorwürfen der Dresdner Staatsanwaltschaft zu unterschreiben“, erklärte Hahn. Der Juristische Dienst des Bundestages habe die Auffassung vertreten, dass es für das Vorgehen der Staatsanwälte in Dresden keine Rechtsgrundlage gebe. Verwundert zeigte sich Hahn auch darüber, dass die Ermittlungsbehörde zunächst von einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gesprochen hatte, nun aber einen Strafbefehl erstellte.
„Ich bleibe dabei: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind in jeder Hinsicht absurd. Wenn aber die Staatsanwaltschaft partout meint, gegen mich vorgehen zu sollen, muss das in öffentlicher Verhandlung vor Gericht ausgestritten werden, falls ein Richter bereit ist, die Anklage zuzulassen“, betonte der Politiker. Für den Ausgang eines solchen Verfahrens sei er „mehr als zuversichtlich“, zumal die sächsische Justiz „zum Glück nicht die letzte Instanz“ sei. Er warf den Staatsanwälten erneut eine „Strategie der Einschüchterung gegen Nazi-Gegner“ vor. Dies sei mit Blick auf die neuerlichen Aufmärsche der Rechtsextremen im Februar verantwortungslos.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Die Staatsanwaltschaft hatte Blockaden des genehmigten Neonazi-Aufmarsches als Straftat eingestuft. Auch „braune Dumpfbacken“ hätten das Recht auf Versammlungsfreiheit, argumentierte die Behörde damals. Trotzdem gingen weit mehr als 10.000 Menschen auf die Straße, um den Marsch der Rechtsextremen zu verhindern. Die Polizei sah sich wegen der Massen außerstande, die Blockaden zu räumen.
Neben Hahn waren auch seine Amtskollegen aus den Landtagen von Thüringen und Hessen ins Visier der Ermittler geraten. Die Staatsanwaltschaft verwies auf deren politische Funktion und Verantwortung. Hahn hielt dagegen, dass sich strafrechtliche Verfolgung nur auf eine konkrete Tat gründen darf, nicht aber auf eine gewählte Funktion im Parlament.
Zugleich gab Hahn zu Protokoll, dass er zum Zeitpunkt der eigentlichen Blockade gar nicht mehr am Ort des Geschehens war. Denn als die Neonazis marschieren wollten, habe er in einer Menschenkette auf der anderen Seite der Elbe gestanden - gemeinsam mit dem sächsischen Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) und anderen Politikern. (dpa)








