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Sachsen
Donnerstag, 17. Dezember 2009
(Sächsische Zeitung)

Entwürdigender „Daten-Striptease“

Von Annette Binninger

Sozialhilfe-Empfänger müssen bei Behörden oft mehr preisgeben als gesetzlich geboten, kritisiert der Datenschutzbeauftragte.

Persönliche Daten sind ein kostbares Gut. Ihr Schutz ist ein Grundrecht jedes Bürgers. Doch häufig werden gerade die Schwächsten der Gesellschaft darin verletzt. Das hat Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig gestern scharf kritisiert.

„Daten-Striptease“ bei Sozialanträgen

So häufen sich beispielsweise die Beschwerden von Antragsstellern bei Sozialbehörden in Sachsen. „Da wird ein regelrechter Daten-Striptease verlangt“, kritisierte Schurig ein Übermaß bei der Datenerhebung. „Da gilt das Prinzip ,Geld gegen Daten‘“, rügte Schurig den Umgang von Behörden mit Sozialhilfe-Empfängern. Mehrfach erhoben Jugendämter von Tagesmüttern Daten, die für die Aufgabenerfüllung der Behörde nach Ansicht der Datenschützer nicht erforderlich sind. In einem Fall wurde sogar eine Schufa-Auskunft zur Kreditwürdigkeit sowie eine Unbedenklichkeitserklärung der Stadtkasse verlangt. Andernorts sollten auch Gatte oder Lebensgefährte der Tagesmutter alle persönlichen Daten offenlegen. Auch für die Abfrage der Konfession gebe es keine Rechtsgrundlage, sagte Schurig.

GEZ-Fahnder dürfen auch nicht alles

Alle Jahre wieder, so auch in diesem Jahr sind den Datenschützern besonders emsige Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) negativ aufgefallen. So wurde beispielsweise eine Gemeinde von einem Gebührenbeauftragten um eine Liste mit allen Einwohnern zwischen 16 und 28 Jahren gebeten, aufgelistet nach Straße, Hausnummer, mit vollem Namen und Geburtsdatum. Unzulässig, urteilten die Datenschützer klar. Die pauschale Verdächtigung einer Gruppe reiche nicht aus für die von der GEZ gewünschte kleine „Amtshilfe“ durch die Meldebehörde.

Auch die Polizei darf GEZ-Mitarbeitern nicht mal eben bei der Feststellung von Personalien eines möglichen Schwarzsehers behilflich sein, wie in einem Fall geschehen – die GEZ-Leute hatten sich als recherchefreudige MDR-Mitarbeiter ausgegeben.

Unerlaubter Datenfluss im Internet

Mehr Sensibilität und Sorgfalt forderte der Datenschutzbeauftragte auch für das Internet. Allzu häufig und leichtfertig würden dort Daten eingestellt, die dort nichts zu suchen hätten. So sei auch die bei Unternehmen beliebte „Schwarze Liste“, um säumige Kunden öffentlich an den virtuellen Pranger zu stellen, nicht erlaubt. Streng genommen dürfen nicht einmal Geburtstagslisten in Betriebsräumen ausgehängt oder im Internet eingestellt werden, ohne dass Mitarbeiter dem zuvor zugestimmt haben.

Landesregierung verstösst mehrfach gegen Datenschutz

Kritisch begleiten Sachsens Datenschützer auch aktuelle Regierungsprojekte. So gebe es für die umfangreichen E-Government-Projekte – unter anderem das „Amt 24“, in dem Behördengänge virtuell erledigt werden können – noch keine Rechtsgrundlage. Das gelte auch für das Polizeiliche Auskunftssystem Sachsen (PASS), in das landesweit polizeilich relevante Daten zu Straftaten eingegeben und abgerufen werden können.



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