Sachsen
Samstag, 14. August 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
KOMMENTAR
Der Sachsensumpf als Lehrstück
Dieter Schütz
Dieter Schütz über das Dresdner Urteil gegen zwei Journalisten
Beim angeblichen Korruptionssumpf in Sachsen haben sich zahlreiche Beteiligte blamiert. Zum einen gilt dies für den damaligen sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo. Der CDU-Politiker hatte die völlig haltlose Behauptung aufgestellt, in Sachsen würden mafiöse Strukturen eine ernsthafte Gefahr für das Gemeinwesen darstellen. Zum anderen müssen sich aber auch die beteiligten Medien fragen, welches Bild sie bei der Berichterstattung abgegeben haben.
Von Anfang an wurden Mutmaßungen aufgegriffen und weitergegeben, deren Belastbarkeit fragwürdig war. Die Berichterstattung schaukelte sich in den Medien gegenseitig hoch. Ein Höhepunkt war dabei zweifellos die Behauptung, namhafte Richter hätten Kontakte zu einem Leipziger Kinderbordell gehabt. Hinzu kam der Vorwurf,Polizeibeamte hätten sich bei den Ermittlungen darüber unter Druck setzen lassen.
Journalisten haben eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Lesern. Bevor sie öffentlich schwere Anschuldigungen verbreiten, müssen sie diese sorgfältig prüfen. Deshalb ist es in diesem Zusammenhang völlig unangebracht, das Urteil des Dresdner Amtsgerichts gegen zwei Journalisten wegen übler Nachrede zu einem schweren Angriff auf die Pressefreiheit umzudeuten.
Zu einem kritischen Journalismus gehört auch, eigene Fehlurteile einzugestehen und daraus Konsequenzen für die künftige Berichterstattung zu ziehen. Doch im Fall des „Sachsensumpfs“ ist nichts dergleichen geschehen – auch nicht, als sich (so der Stand von heute) praktisch alle Vorwürfe als unzutreffend herausstellten. Im Gegenteil: Auch im Nachhinein wird zuweilen der Eindruck erweckt, dass an der Korruptionsaffäre in Sachsen doch einiges dran sein müsse – weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Beim Sachsensumpf handelt es sich deshalb um ein trauriges Lehrstück in Sachen Journalismus.
Von Anfang an wurden Mutmaßungen aufgegriffen und weitergegeben, deren Belastbarkeit fragwürdig war. Die Berichterstattung schaukelte sich in den Medien gegenseitig hoch. Ein Höhepunkt war dabei zweifellos die Behauptung, namhafte Richter hätten Kontakte zu einem Leipziger Kinderbordell gehabt. Hinzu kam der Vorwurf,Polizeibeamte hätten sich bei den Ermittlungen darüber unter Druck setzen lassen.
Journalisten haben eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Lesern. Bevor sie öffentlich schwere Anschuldigungen verbreiten, müssen sie diese sorgfältig prüfen. Deshalb ist es in diesem Zusammenhang völlig unangebracht, das Urteil des Dresdner Amtsgerichts gegen zwei Journalisten wegen übler Nachrede zu einem schweren Angriff auf die Pressefreiheit umzudeuten.
Zu einem kritischen Journalismus gehört auch, eigene Fehlurteile einzugestehen und daraus Konsequenzen für die künftige Berichterstattung zu ziehen. Doch im Fall des „Sachsensumpfs“ ist nichts dergleichen geschehen – auch nicht, als sich (so der Stand von heute) praktisch alle Vorwürfe als unzutreffend herausstellten. Im Gegenteil: Auch im Nachhinein wird zuweilen der Eindruck erweckt, dass an der Korruptionsaffäre in Sachsen doch einiges dran sein müsse – weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Beim Sachsensumpf handelt es sich deshalb um ein trauriges Lehrstück in Sachen Journalismus.







