Politik
Donnerstag, 16. Dezember 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Wird die GEZ eine Supermeldebehörde?
Von Peter Heimann, Berlin
Die Damen und Herren von der Gebühreneinzugszentrale von ARD und ZDF, kurz GEZ, werden bald nicht mehr an der Wohnungstür nach Schwarzsehern schnüffeln. Der Grund: Ab 2013 wird nicht mehr für Fernseh- oder Radiogeräte bezahlt – zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Programme wird statt dessen eine Rundfunkabgabe für jeden Haushalt fällig, egal, ob es dort überhaupt Empfangsgeräte gibt oder nicht.
Die GEZ, berüchtigt durch die langjährige, wenig bürgerfreundliche Botschaft „Wir finden alle“, wird also nicht mehr klingeln und nachfragen, ob ein Fernseher oder ein Radio im Schlafzimmer steht oder im Auto eingebaut ist. Die Umwandlung der Gebühr in eine Haushaltabgabe haben die Ministerpräsidenten der Länder gestern endgültig beschlossen.
Die Datenschützer sind trotz des personellen Schnüffel-Wegfalls nicht ganz glücklich mit der Neuregelung. Für den sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig wird die GEZ jetzt „faktisch zur Supermeldebehörde“. Sie erhält nicht nur – wie bislang – von den Melderegistern alle „dauerhaften Änderungsmeldungen“, also alle Ab- und Anmeldungen bei Umzügen.
Nötig wird jetzt auch ein kompletter Meldedatenabgleich. Dabei braucht die GEZ, anders als die Melderegister, nicht nur Namen und Adresse, sondern auch noch die Wohnungszugehörigkeit. Am Ende weiß die Einzugszentrale, wer genau wo wohnt. „Sie hat dann einen höheren Datenumsatz als die Meldebehörden“, sagte Schurig der SZ.
Fast in letzter Minute verhindert wurde die Fortführung eine öffentlich weitgehend unbekannten GEZ-Praxis des Datenabgleichs. Die GEZ durfte demnach bei Adressenhändlern Daten ankaufen, um Schwarzseher aufzuspüren. Beispielsweise wurden Adressdaten von Fernsehzeitschriften-Abonnenten erworben und mit den GEZ-Gebührenzahlern verglichen. Wer nicht auftauchte, bekam Besuch.
Damit ist nun Schluss, weil in Zukunft ohnehin nahezu jeder Haushalt fällig wird. Ob es dann beim heutigen Zahlbetrag von 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar. Das hängt davon ab, ob mit dem neuen Modell die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender, die zurzeit bei rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr liegen, auf diesem Niveau gehalten werden. Die Anstalten gehen davon aus, dass die Erträge auf keinen Fall über dem Niveau von 2009 liegen werden.
Wie Hamburg und Sachsen-Anhalt drängte gestern auch der Freistaat Sachsen für den Fall von Mehreinnahmen durch die neue Berechnung auf eine Gebührensenkung. Bemerkenswert ist, dass diese Länder es für angebracht hielten, diese Selbstverständlichkeit in einer Protokollnotiz festhalten zu müssen.
Hartz-IV-Empfänger müssen die neue Abgabe nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Nur ein Drittel der Abgabe wird von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Umstritten war bis zuletzt die Belastung für Unternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könne. Die Ministerpräsidenten sicherten allerdings ein „mittelstandsfreundliches Modell“ zu. 90 Prozent der Betriebe würden in die beiden untersten Beitragsstufen fallen.
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss noch von den Länderparlamenten ratifiziert werden. (mit dpa)
Die GEZ, berüchtigt durch die langjährige, wenig bürgerfreundliche Botschaft „Wir finden alle“, wird also nicht mehr klingeln und nachfragen, ob ein Fernseher oder ein Radio im Schlafzimmer steht oder im Auto eingebaut ist. Die Umwandlung der Gebühr in eine Haushaltabgabe haben die Ministerpräsidenten der Länder gestern endgültig beschlossen.
Die Datenschützer sind trotz des personellen Schnüffel-Wegfalls nicht ganz glücklich mit der Neuregelung. Für den sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig wird die GEZ jetzt „faktisch zur Supermeldebehörde“. Sie erhält nicht nur – wie bislang – von den Melderegistern alle „dauerhaften Änderungsmeldungen“, also alle Ab- und Anmeldungen bei Umzügen.
Nötig wird jetzt auch ein kompletter Meldedatenabgleich. Dabei braucht die GEZ, anders als die Melderegister, nicht nur Namen und Adresse, sondern auch noch die Wohnungszugehörigkeit. Am Ende weiß die Einzugszentrale, wer genau wo wohnt. „Sie hat dann einen höheren Datenumsatz als die Meldebehörden“, sagte Schurig der SZ.
Fast in letzter Minute verhindert wurde die Fortführung eine öffentlich weitgehend unbekannten GEZ-Praxis des Datenabgleichs. Die GEZ durfte demnach bei Adressenhändlern Daten ankaufen, um Schwarzseher aufzuspüren. Beispielsweise wurden Adressdaten von Fernsehzeitschriften-Abonnenten erworben und mit den GEZ-Gebührenzahlern verglichen. Wer nicht auftauchte, bekam Besuch.
Damit ist nun Schluss, weil in Zukunft ohnehin nahezu jeder Haushalt fällig wird. Ob es dann beim heutigen Zahlbetrag von 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar. Das hängt davon ab, ob mit dem neuen Modell die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender, die zurzeit bei rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr liegen, auf diesem Niveau gehalten werden. Die Anstalten gehen davon aus, dass die Erträge auf keinen Fall über dem Niveau von 2009 liegen werden.
Wie Hamburg und Sachsen-Anhalt drängte gestern auch der Freistaat Sachsen für den Fall von Mehreinnahmen durch die neue Berechnung auf eine Gebührensenkung. Bemerkenswert ist, dass diese Länder es für angebracht hielten, diese Selbstverständlichkeit in einer Protokollnotiz festhalten zu müssen.
Hartz-IV-Empfänger müssen die neue Abgabe nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Nur ein Drittel der Abgabe wird von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Umstritten war bis zuletzt die Belastung für Unternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könne. Die Ministerpräsidenten sicherten allerdings ein „mittelstandsfreundliches Modell“ zu. 90 Prozent der Betriebe würden in die beiden untersten Beitragsstufen fallen.
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss noch von den Länderparlamenten ratifiziert werden. (mit dpa)







