Panorama
Freitag, 22. Januar 2010
(Sächsische Zeitung)
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„Superstar“-Suche verstößt gegen Jugendschutz
Hamburg. Der Auftakt der „Superstar“-Suche hat ein Nachspiel. Die deutschen Medienwächter teilten gestern mit, dass die erste Folge der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ in ihrer Wiederholung im Tagesprogramm am 9. Januar gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen habe.
7,37 Millionen Zuschauer waren im Abendprogramm vom 6. Januar Zeugen, wie Juror Dieter Bohlen sich über einen Kandidaten lustig machte, der mit nassem Fleck auf der Hose zum Vorsingen antrat. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten monierte, dass die am 9.Januar wiederholte Szene die Entwicklung von Kindern unter zwölf Jahren beeinträchtigen könne. (dpa)
7,37 Millionen Zuschauer waren im Abendprogramm vom 6. Januar Zeugen, wie Juror Dieter Bohlen sich über einen Kandidaten lustig machte, der mit nassem Fleck auf der Hose zum Vorsingen antrat. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten monierte, dass die am 9.Januar wiederholte Szene die Entwicklung von Kindern unter zwölf Jahren beeinträchtigen könne. (dpa)
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