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Meißen
Dienstag, 7. Februar 2012
(Sächsische Zeitung)

GERICHTSBERICHT

Ein verpatzter Umzug

Von Jürgen Müller

Der Angeklagte soll eine Anzahlung erhalten, den Umzug aber nie ausgeführt haben. Wegen Betrugs steht er nun vor Gericht.

Ein Umzug kann richtig Geld kosten. Vor allem dann, wenn er von einer Firma erledigt wird. Das war einer Meißnerin, die nach Trassenheide an der Ostsee umziehen wollte, aber egal. Deshalb suchte sie im Internet nach einer entsprechenden Firma. Die fand sie in Cottbus, schloss einen Vertrag ab und zahlte wie von der Firma gefordert 500 Euro an. Der Umzug wurde aber von der Firma nie durchgeführt.

Wegen Betrugs sitzt der Firmenchef nun vor dem Meißner Amtsgericht. Er bestätigt, dass er mit der Meißnerin einen entsprechenden Vertrag geschlossen und die Anzahlung geflossen sei, so wie es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihm vorsehen. Er sei kein Betrüger. „Ich verschaffe mir nicht Aufträge, nur um die Anzahlung zu kassieren, sondern habe tatsächlich eine Firma und führe auch Umzüge durch“, sagt er. Wegen einer Insolvenz seien damals die Fahrzeuge auf seinen Vater und seine Frau zugelassen worden. Die Insolvenz wurde mangels Masse aufgehoben. Inzwischen macht der Mann nur noch kleinere Umzüge innerhalb der Stadt Cottbus.

Dass der Umzug im konkreten Fall nicht klappte, sei nicht seine Schuld gewesen. Die Meißnerin habe von sich aus die Sache abgeblasen, sich eine andere Firma gesucht. Grund sei gewesen, dass die Umzugskartons nicht rechtzeitig geliefert wurden. Einen Tag vor dem geplanten Umzug habe er die Frau angerufen, das sei so üblich. Erst habe er sie nicht erreicht, dann habe sie lediglich gesagt, sie habe keine Zeit und aufgelegt. Sie war zu dieser Zeit schon mit einer anderen Firma umgezogen. Sie hat kein Vertrauen in die Cottbuser Firma, wenn nicht mal die Lieferung der Kisten klappt.

Der Richter hat darauf verzichtet, die Zeugin von den Insel Usedom anreisen zu lassen. In ihrer polizeilichen Vernehmung hatte sie die Sache andersherum geschildert. Sie habe den Umzug um zwei Tage nach vorn verlegen wollen, habe aber den Angeklagten nicht erreicht. Da habe sie sich eine andere Firma genommen.

So steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht entscheidet, das Verfahren im Hinblick auf eine andere Verurteilung einzustellen. In Dresden wurde der Mann bereits verurteilt, weil er doppelt für einen Umzug kassiert hatte.



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