Dresden
Dienstag, 16. Februar 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Warum die Polizei keine Gewalt einsetzte
Von Alexander Schneider
Am 13. Februar löste die Polizei die Blockaden gegen den Nazi-Aufmarsch nicht auf. Jetzt ist eine Debatte über Erfolg und Legalität der Blockaden entbrannt.
In sz-online
Das Symbol des 13. Februars wandelt sich
Die Demonstrationen gegen die Neonazis geben dem Gedenken einen neuen Sinn, sagt Helma Orosz. (registrierungspflichtiger Beitrag - für SZ-Abonnenten kostenlos)
Die Demonstrationen gegen die Neonazis geben dem Gedenken einen neuen Sinn, sagt Helma Orosz. (registrierungspflichtiger Beitrag - für SZ-Abonnenten kostenlos)
Wie Dresden aufstand und sich wehrte
Die einen fassten sich an den Händen, die anderen setzten sich auf die Straße. Der rechtsextreme Marsch fiel aus.
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Der 13. Februar gehört wieder den Dresdnern
Uwe Vetterick über einen Tag, der Stadt und Menschen bewegt
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Protokoll
Kurzmeldungen vom Tag
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Kontanstin Wecker singt am Albertplatz
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Menschenkette in Dresden
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Gedenken am Abend vor der Frauenkirche
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Video
Brennende Barrikaden verhindern Nazi-Aufmarsch
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Fotogalerien
Im Internet
Sitzblockaden, Dutzende kleinere Krawalle, Verletzte, brennende Mülltonnen, demolierte Autos und Zusammenstöße von rechts- und linksextremen Demonstranten auf der Neustädter Elbseite. Weit über 10000 Teilnehmer der Menschenkette auf der Altstädter Seite – das war in aller Kürze die Lage, die 7400 Polizisten von Land und Bund am Sonnabend zu meistern hatten. Allen friedlichen Demonstranten ist es gelungen, dass aus dem Aufmarsch von 6400 Rechtsextremen am Bahnhof Neustadt nichts wurde – darüber herrscht Einigkeit. In der politischen und rechtlichen Würdigung der Blockaden klaffen die Meinungen jedoch auseinander.
Minister Ulbig lobt Polizei, Menschenkette und Blockierer
Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat gestern die Sicherheitskräfte für ihren umsichtigen Einsatz gelobt: „Die Polizei war hervorragend eingestellt, hat sich nicht provozieren lassen und rechtlich korrekt gearbeitet.“ Es sei angemessen gewesen, nicht gegen Blockaden vorzugehen. Die Polizei habe abwägen müssen zwischen dem Versammlungsrecht einerseits und dem gewaltsamen Vorgehen gegen friedliche Blockierer andererseits. Ulbig: „Wir können stolz sein.“ Allerdings räumte er ein, dass die sächsische Polizei ohne Unterstützung von anderen Ländern und dem Bund dazu nicht in der Lage gewesen wäre. Die Resonanz der Menschenkette habe ihn überwältigt.
Polizei rechtfertigt ihr Handeln mit Sicherheitslage
Landespolizeipräsident Bernd Merbitz erklärte, Sitzblockaden seien zwar kein legitimes Mittel. In diesem Fall habe es sich jedoch für die Polizei von selbst verboten, die Straßen mit Gewalt zu räumen. Unter den mehrheitlich friedlichen Teilnehmern hätten sich viele Kinder, schwangere Frauen und ältere Menschen befunden. Ein Räumen hätte zu einer nicht absehbaren Eskalation geführt.
Politikwissenschaftler sieht Rechtsstaat gefährdet
Der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse hat die Verhinderung des Nazi-Marsches in einem dpa-Gespräch als „Niederlage für den Rechtsstaat“ bezeichnet. Der Aufmarsch sei von Gerichten gestattet worden. Das Verbot habe nun die rechtsextreme Szene in ihrer Bunkermentalität bestätigt. In den nächsten Jahren sei zu erwarten, dass sie daher „erst recht“ nichts unversucht lässt, in Dresden aufzulaufen, so Jesse: „Der 13. Februar in Dresden ist ein Symbol. Das geben sie nicht her.“
Staatsanwaltschaft prüft Verfahren gegen Blockierer
Die Dresdner Staatsanwaltschaft sieht dagegen keine Niederlage des Rechtsstaates: „Die Entscheidung, gegen Tausende friedliche Blockierer nicht mit Gewalt vorzugehen, war verhältnismäßig und hochverantwortlich. Sie ist vom Polizeirecht gedeckt“, sagt Oberstaatsanwalt Christian Avenarius. Gleichwohl werde die Dresdner Staatsanwaltschaft nun zu prüfen haben, gegen Blockierer zu ermitteln. „Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist eine Straftat. Wir warten jetzt auf die Unterlagen der Polizei.“ Die Verfahren würden jedoch mit dem gebotenen Augenmaß geführt, so Avenarius.
Minister Ulbig lobt Polizei, Menschenkette und Blockierer
Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat gestern die Sicherheitskräfte für ihren umsichtigen Einsatz gelobt: „Die Polizei war hervorragend eingestellt, hat sich nicht provozieren lassen und rechtlich korrekt gearbeitet.“ Es sei angemessen gewesen, nicht gegen Blockaden vorzugehen. Die Polizei habe abwägen müssen zwischen dem Versammlungsrecht einerseits und dem gewaltsamen Vorgehen gegen friedliche Blockierer andererseits. Ulbig: „Wir können stolz sein.“ Allerdings räumte er ein, dass die sächsische Polizei ohne Unterstützung von anderen Ländern und dem Bund dazu nicht in der Lage gewesen wäre. Die Resonanz der Menschenkette habe ihn überwältigt.
Polizei rechtfertigt ihr Handeln mit Sicherheitslage
Landespolizeipräsident Bernd Merbitz erklärte, Sitzblockaden seien zwar kein legitimes Mittel. In diesem Fall habe es sich jedoch für die Polizei von selbst verboten, die Straßen mit Gewalt zu räumen. Unter den mehrheitlich friedlichen Teilnehmern hätten sich viele Kinder, schwangere Frauen und ältere Menschen befunden. Ein Räumen hätte zu einer nicht absehbaren Eskalation geführt.
Politikwissenschaftler sieht Rechtsstaat gefährdet
Der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse hat die Verhinderung des Nazi-Marsches in einem dpa-Gespräch als „Niederlage für den Rechtsstaat“ bezeichnet. Der Aufmarsch sei von Gerichten gestattet worden. Das Verbot habe nun die rechtsextreme Szene in ihrer Bunkermentalität bestätigt. In den nächsten Jahren sei zu erwarten, dass sie daher „erst recht“ nichts unversucht lässt, in Dresden aufzulaufen, so Jesse: „Der 13. Februar in Dresden ist ein Symbol. Das geben sie nicht her.“
Staatsanwaltschaft prüft Verfahren gegen Blockierer
Die Dresdner Staatsanwaltschaft sieht dagegen keine Niederlage des Rechtsstaates: „Die Entscheidung, gegen Tausende friedliche Blockierer nicht mit Gewalt vorzugehen, war verhältnismäßig und hochverantwortlich. Sie ist vom Polizeirecht gedeckt“, sagt Oberstaatsanwalt Christian Avenarius. Gleichwohl werde die Dresdner Staatsanwaltschaft nun zu prüfen haben, gegen Blockierer zu ermitteln. „Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist eine Straftat. Wir warten jetzt auf die Unterlagen der Polizei.“ Die Verfahren würden jedoch mit dem gebotenen Augenmaß geführt, so Avenarius.







