Dresden
Mittwoch, 5. Oktober 2011
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
AUS DEM GERICHTSSAAL
Viel Rauch um nichts bislang im Hooligan-Prozess
Von Alexander Schneider
Am zehnten Sitzungstag gegen die mutmaßlichen Anführer der Hooligans Elbflorenz flimmerten gestern wieder Videos.
Schon seit August stehen fünf Männer im Alter von 19 bis 35 Jahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am Landgericht Dresden – die mutmaßliche Führungsriege der „Hooligans Elbflorenz“. Doch inhaltlich ist die Staatsschutzkammer in der Beweisaufnahme noch nicht weit vorangekommen. Gestern flimmerten wieder Videobilder einer Schlägerei bei Obersuhl in Hessen, bei der ein Hooligan der „Brigade Nassau 96“ aus Frankfurt / Main schwerst verletzt wurde. Heraus kam bislang nur, dass Sachverständige zu allen Videos demnächst angehört werden sollen.
Noch immer streiten sich die bis zu zehn Verteidiger mit dem Staatsanwalt, ergreifen jeden Anlass, das Gericht mit Befangenheits-, Aussetzungs- oder Unterbrechungsanträgen zu beschäftigen. Ihre Argumentation ist: Einvernehmliche Schlägereien sind nicht strafbar.
Tatzeitraum erweitert?
Der Vorsitzende Richter Peter Lames sieht das anders und reagiert in der ihm eigenen Weise. Äußerlich scheint er sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Doch erst vergangene Woche gab er den Hinweis, dass die „Hooligans Elbflorenz“ nicht erst vor den Dönerüberfällen in der Neustadt – nach dem EM-Halbfinale Deutschland gegen Türkei im Juni 2008 – sondern im Jahr zuvor in Erscheinung traten. Ein szenekundiger Polizist berichtete von einem „Testmatch“ der Dresdner Hooligans im Juli 2007.
„Die Tendenz ist erkennbar, dass der Tatzeitraum so erweitert werden soll“, vermutete ein Verteidiger. So könnte auch die größte Dresdner Randale der letzen Jahre ins Visier der Richter rücken: Am 28. Oktober 2007 hatten Hunderte Gewalttäter nach einem Dynamo-Spiel gegen Lok Leipzig in der St.-Petersburger-Straße gewütet und Polizisten angegriffen. Zu klären ist nun wohl, welche Rolle die Angeklagten bei diesen schweren Landfriedensbrüchen gespielt haben.
Angeklagt sind vor allem Prügeleien unter Hooligans beziehungsweise Anbahnungsversuche zu solchen Matches. Der Prozess ist bis Dezember terminiert. Vorerst.
Noch immer streiten sich die bis zu zehn Verteidiger mit dem Staatsanwalt, ergreifen jeden Anlass, das Gericht mit Befangenheits-, Aussetzungs- oder Unterbrechungsanträgen zu beschäftigen. Ihre Argumentation ist: Einvernehmliche Schlägereien sind nicht strafbar.
Tatzeitraum erweitert?
Der Vorsitzende Richter Peter Lames sieht das anders und reagiert in der ihm eigenen Weise. Äußerlich scheint er sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Doch erst vergangene Woche gab er den Hinweis, dass die „Hooligans Elbflorenz“ nicht erst vor den Dönerüberfällen in der Neustadt – nach dem EM-Halbfinale Deutschland gegen Türkei im Juni 2008 – sondern im Jahr zuvor in Erscheinung traten. Ein szenekundiger Polizist berichtete von einem „Testmatch“ der Dresdner Hooligans im Juli 2007.
„Die Tendenz ist erkennbar, dass der Tatzeitraum so erweitert werden soll“, vermutete ein Verteidiger. So könnte auch die größte Dresdner Randale der letzen Jahre ins Visier der Richter rücken: Am 28. Oktober 2007 hatten Hunderte Gewalttäter nach einem Dynamo-Spiel gegen Lok Leipzig in der St.-Petersburger-Straße gewütet und Polizisten angegriffen. Zu klären ist nun wohl, welche Rolle die Angeklagten bei diesen schweren Landfriedensbrüchen gespielt haben.
Angeklagt sind vor allem Prügeleien unter Hooligans beziehungsweise Anbahnungsversuche zu solchen Matches. Der Prozess ist bis Dezember terminiert. Vorerst.







