Dresden
Freitag, 25. März 2011
Prozess um "Sturm 34": Angeklagte gehen auf Deal ein
Die Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ ging mit Gewalt gegen Andersdenkende vor und stimmte Hetzparolen gegen Juden an - dennoch droht fünf Angeklagten aus der verbotenen Kameradschaft keine Gefängnisstrafe. Grund ist ein Deal mit der Justiz.
In sz-online
Neonazi-Schläger vor Gericht
Fünf ehemalige Mitglieder der rechten Kameradschaft „Sturm 34“ müssen sich jetzt vor dem Landgericht Dresden verantworten.
Fünf ehemalige Mitglieder der rechten Kameradschaft „Sturm 34“ müssen sich jetzt vor dem Landgericht Dresden verantworten.
Fotogalerien
Rückblick
Prozessauftakt in Dresden
Prozessauftakt in Dresden
Dresden. Alle fünf Angeklagten im aktuellen Prozess um die verbotene Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ haben am Freitag Geständnisse abgelegt. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Dresden hatte ihnen zuvor eine Strafobergrenze von zwei Jahren auf Bewährung beziehungsweise Geldstrafen angeboten, wenn sie sich noch am Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußerten. Den fünf Männern im Alter von 23 bis 31 Jahren wird vorgeworfen, die rechtsextreme Kameradschaft aus Mittweida im Frühjahr 2006 mitbegründet und mehrere Straftaten in der Region begangen zu haben.
Mit unterschiedlicher Beteiligung werden ihnen Überfälle auf ein Dorffest, eine Tankstelle und eine Gruppe Jugendlicher zur Last gelegt. Die Angeklagten räumten die Vorwürfe gegen sie zwar ein. Fünf Jahre nach den Vorfällen gaben einige jedoch an, sich nicht mehr an alle Details erinnern zu können. Damals sei „ziemlich viel Alkohol getrunken worden“, sagte einer der Angeklagten. Bei einem der Überfälle sei er daher nicht sicher, ob er dabei war.
Im weiteren Verfahren soll nun auch die Frage geklärt werden, ob es sich bei „Sturm 34“ um eine kriminelle Vereinigung handelte. Am Freitag sagte ein Polizeibeamter aus, der nach dem Überfall auf die Tankstelle ermittelt hatte. Seiner Aussage nach war es das Ziel der Kameradschaft, „Andersdenkende mit Gewalt und Drohungen zu vertreiben“ und eine sogenannte „nationalbefreite Zone“ zu schaffen. Bei dem Überfall auf die Tankstelle hätten einige in einem Lied dazu aufgerufen, Messer zu wetzen und sie „in den Judenleib flutschen“ zu lassen.
„Sturm 34“ wurde im April 2007 nach 13 Monaten vom sächsischen Innenministerium verboten. Zum harten Kern zählten laut Behörde 50 Mitglieder und rund 100 Sympathisanten. (dpa)
Mit unterschiedlicher Beteiligung werden ihnen Überfälle auf ein Dorffest, eine Tankstelle und eine Gruppe Jugendlicher zur Last gelegt. Die Angeklagten räumten die Vorwürfe gegen sie zwar ein. Fünf Jahre nach den Vorfällen gaben einige jedoch an, sich nicht mehr an alle Details erinnern zu können. Damals sei „ziemlich viel Alkohol getrunken worden“, sagte einer der Angeklagten. Bei einem der Überfälle sei er daher nicht sicher, ob er dabei war.
Im weiteren Verfahren soll nun auch die Frage geklärt werden, ob es sich bei „Sturm 34“ um eine kriminelle Vereinigung handelte. Am Freitag sagte ein Polizeibeamter aus, der nach dem Überfall auf die Tankstelle ermittelt hatte. Seiner Aussage nach war es das Ziel der Kameradschaft, „Andersdenkende mit Gewalt und Drohungen zu vertreiben“ und eine sogenannte „nationalbefreite Zone“ zu schaffen. Bei dem Überfall auf die Tankstelle hätten einige in einem Lied dazu aufgerufen, Messer zu wetzen und sie „in den Judenleib flutschen“ zu lassen.
„Sturm 34“ wurde im April 2007 nach 13 Monaten vom sächsischen Innenministerium verboten. Zum harten Kern zählten laut Behörde 50 Mitglieder und rund 100 Sympathisanten. (dpa)








