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Dresden
Samstag, 20. März 2010
(Sächsische Zeitung)

Letzter „Hooligan Elbflorenz“ aus U-Haft entlassen

Von Alexander Schneider

Nach Haftbeschwerden ist nun auch der mutmaßliche Chef der verdächtigten Schlägertruppe in Freiheit – gegen 15000 Euro Kaution.

Drei Monate nach der spektakulären Großrazzia gegen die „Hooligans Elbflorenz“ sitzt kein Beschuldigter mehr in Untersuchungshaft. Im Dezember hatten 350Polizisten 58Wohnungen, Geschäftsräume und eine Turnhalle in Dresden, Pirna und Umgebung durchsucht. Sie beschlagnahmten etwa zahlreiche Computer und Handys von 45 Beschuldigten. Gegen sie wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, aber auch wegen Körperverletzung, Erpressung, Betruges und Nötigung. So sollen die Verdächtigen hinter dem Überfall auf türkische Lokale in der Neustadt stecken – in der Nacht nach dem Fußball-EM-Halbfinale gegen die Türkei am 25. Juni 2008. Auch für andere Schlägereien bei Sportveranstaltungen sollen die Männern verantwortlich sein.

Beschwerde gegen Entlassung

13 Verdächtige wurden verhaftet, neun verbrachten Weihnachten in U-Haft. Erst im neuen Jahr waren fast alle wieder draußen – gegen Auflagen wie Kontaktverbote. Zuletzt saß nur noch ein Pirnaer ein, den die Staatsanwaltschaft als Rädelsführer der Gruppe im Verdacht hat. Erst nach mehreren Beschwerden seiner Anwälte kam auch der 33-Jährige auf Beschluss der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden Ende Februar aus der Haft. Er musste, wie schon sein mutmaßlicher „Stellvertreter“, eine Sicherheitsleistung von 15000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, gegen die Entscheidung jedoch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt zu haben – Ausgang: ungewiss.

Unterdessen gibt es weitere Kritik an den Dutzenden Ermittlungsverfahren. Rechtsanwalt Andreas Boine, der einen Beschuldigten vertritt, sagte, in mehreren Durchsuchungsbeschlüssen sei der Tatverdacht nicht begründet worden. Daher habe sogar die Staatsschutzkammer erst kürzlich festgestellt, diese Beschlüsse seien rechtswidrig, so Boine. Zu prüfen sei daher nun auch, ob die beschlagnahmten Beweise verwertet werden dürfen.



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