Dresden
Dienstag, 9. Februar 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Kann Dresden den Nazi-Marsch noch stoppen?
Von Alexander Schneider
Die Stadt setzt jetzt alle Hoffnungen auf das Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
In sz-online
Mit kühlem Kopf
Alexander Schneider über den Versuch, eine Nazi-Demo zu verhindern.
Alexander Schneider über den Versuch, eine Nazi-Demo zu verhindern.
Regierung sendet fatales Signal
Denni Klein zum Fernbleiben zahlreicher Minister vom Gedenken.
Denni Klein zum Fernbleiben zahlreicher Minister vom Gedenken.
Nazis dürfen durch die Stadt marschieren
Die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung am 13. Februar verstößt gegen die Versammlungsfreiheit, entschied das Dresdner Verwaltungsgericht.
Die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung am 13. Februar verstößt gegen die Versammlungsfreiheit, entschied das Dresdner Verwaltungsgericht.
Kommentar
Der 13.Februar braucht Mut
Der 13.Februar braucht Mut
Warum man mit Menschenketten die Ungeister nicht los wird
SZ-Redakteur und Historiker Oliver Reinhard über das „richtige“ Gedenken zum 13. Februar.
SZ-Redakteur und Historiker Oliver Reinhard über das „richtige“ Gedenken zum 13. Februar.
Polizei will hart gegen Gewalttäter vorgehen
Der 13. Februar wird in diesem Jahr in Dresden zur harten Bewährungsprobe für Sicherheitskräfte – auch für friedliche Demonstranten.
Der 13. Februar wird in diesem Jahr in Dresden zur harten Bewährungsprobe für Sicherheitskräfte – auch für friedliche Demonstranten.
Grafik:
Menschenkette am 13. Februar
Menschenkette am 13. Februar
Wie Dresden am 13. Februar gedenkt
Bis zu 10.000 Dresdner wollen friedlich gedenken und gegen Neonazis demonstrieren. 6.500 Braune werden erwartet. Drohen Ausschreitungen?
Bis zu 10.000 Dresdner wollen friedlich gedenken und gegen Neonazis demonstrieren. 6.500 Braune werden erwartet. Drohen Ausschreitungen?
Rechte und linke Gewalt verhindern
Denni Klein zum Gedenken der Opfer der Zerstörung Dresdens.
Denni Klein zum Gedenken der Opfer der Zerstörung Dresdens.
Ehrung für Gorbatschow aus Sicherheitsgründen verschoben
Der Verein Friends of Dresden Deutschland hat die für den 13. Februar geplante Verleihung ihres ersten „Dresden- Preises“ um einen Tag verschoben.
Der Verein Friends of Dresden Deutschland hat die für den 13. Februar geplante Verleihung ihres ersten „Dresden- Preises“ um einen Tag verschoben.
Dresden plant Menschenkette am 13. Februar
Eine Menschenkette soll am 13. Februar zum 65. Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden das Bild marschierender Neonazis verdrängen.
Eine Menschenkette soll am 13. Februar zum 65. Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden das Bild marschierender Neonazis verdrängen.
Verbotenen Blockadeaufruf geklebt
Linke-Politiker und das Bündnis „Dresden nazifrei“ rufen weiter dazu auf, am 13. Februar Rechtsextreme friedlich zu blockieren.
Linke-Politiker und das Bündnis „Dresden nazifrei“ rufen weiter dazu auf, am 13. Februar Rechtsextreme friedlich zu blockieren.
Fotogalerien
Rückblick auf 2009
Randale überschatten Gedenken
Randale überschatten Gedenken
Am Donnerstag will das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob Rechtsextreme am 13. Februar in Dresden marschieren dürfen. Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Dresden am Freitag muss die Stadt nachbessern. Die Richter konnten etwa ihrer Darstellung eines drohenden polizeilichen Notstands nicht folgen.
Was befürchtet das Rathaus am 13.Februar?
Keiner läuft – das ist die Linie der Stadt im Umgang mit Demonstrationen am 13.Februar. Dass dies einen erheblichen Eingriff in Grundrechte darstellt, ist dem Rathaus klar. Aber: Wegen der enormen Mobilisierung im rechts- und linksextremen Lager, so die Argumentation, befürchtet die Stadt Ausschreitungen. Die Lage sei für die Polizei nicht mehr beherrschbar.
Warum lässt das Gericht einen Notstand nicht gelten?
Das Verbot einer Versammlung ist nur im Falle eines polizeilichen Notstandes möglich. Das Verwaltungsgericht Dresden erkannte diesen aber nicht, auch wenn neben bis zu 8000Rechtsextremisten 5600Gegendemonstranten mit etwa 2000 gewaltbereiten Störern erwartet werden. Maßnahmen zur Beseitigung eines Notstands seien nicht erkennbar, heißt es in dem Beschluss. Die Richter bezweifelten, dass tatsächlich nur 4500Polizisten eingesetzt werden könnten, wie die Stadt behauptet habe.
Wie beurteilt das Gericht die einzelnen Versammlungen?
Das Gericht entschied, die Beschränkung des Trauermarsches der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) verstoße gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Die Stadt scheine davon auszugehen, dass sich alle Versammlungen gleichermaßen auf dieses Grundrecht berufen können, heißt es in dem Urteil. Dieser Schutz ende jedoch, wenn eine Versammlung eine andere verhindern wolle. Damit wenden sich die Richter offenbar an Blockade-Aufrufe wie vom Bündnis „Dresden – nazifrei“. Sie gehen weiter davon aus, dass die JLO alles tun werde, um Störungen aus ihrem Zug heraus zu unterbinden. „Gewalt von ,links‘ ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von ,rechts‘“, wird das Bundesverfassungsgericht zitiert.
Was hätten Polizei und Stadt längst tun können?
Nach Auffassung der Dresdner Richter könnte die Stadt die Versammlungen der Störer – also solche, die den Neonazi-Aufmarsch offen verhindern wollen – verbieten oder ihre Aufzüge unterbinden. Sie könnte mit Meldeauflagen gegen Störer vorgehen, ihre Anreise verhindern. Doch solche Maßnahmen habe die Stadt nicht vorgetragen.
Wie geht der Rechtsstreit nun weiter?
Nach der Beschwerde der Stadt gegen das Dresdner Urteil entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Donnerstag. „Wir werden unseren Standpunkt ausbauen“, sagte Stadtsprecher Kai Schulz gestern. Sollte die Stadt erneut unterliegen, wird es auf dem Rechtsweg keine Möglichkeit mehr geben, diese Entscheidung anzufechten.
Was befürchtet das Rathaus am 13.Februar?
Keiner läuft – das ist die Linie der Stadt im Umgang mit Demonstrationen am 13.Februar. Dass dies einen erheblichen Eingriff in Grundrechte darstellt, ist dem Rathaus klar. Aber: Wegen der enormen Mobilisierung im rechts- und linksextremen Lager, so die Argumentation, befürchtet die Stadt Ausschreitungen. Die Lage sei für die Polizei nicht mehr beherrschbar.
Warum lässt das Gericht einen Notstand nicht gelten?
Das Verbot einer Versammlung ist nur im Falle eines polizeilichen Notstandes möglich. Das Verwaltungsgericht Dresden erkannte diesen aber nicht, auch wenn neben bis zu 8000Rechtsextremisten 5600Gegendemonstranten mit etwa 2000 gewaltbereiten Störern erwartet werden. Maßnahmen zur Beseitigung eines Notstands seien nicht erkennbar, heißt es in dem Beschluss. Die Richter bezweifelten, dass tatsächlich nur 4500Polizisten eingesetzt werden könnten, wie die Stadt behauptet habe.
Wie beurteilt das Gericht die einzelnen Versammlungen?
Das Gericht entschied, die Beschränkung des Trauermarsches der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) verstoße gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Die Stadt scheine davon auszugehen, dass sich alle Versammlungen gleichermaßen auf dieses Grundrecht berufen können, heißt es in dem Urteil. Dieser Schutz ende jedoch, wenn eine Versammlung eine andere verhindern wolle. Damit wenden sich die Richter offenbar an Blockade-Aufrufe wie vom Bündnis „Dresden – nazifrei“. Sie gehen weiter davon aus, dass die JLO alles tun werde, um Störungen aus ihrem Zug heraus zu unterbinden. „Gewalt von ,links‘ ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von ,rechts‘“, wird das Bundesverfassungsgericht zitiert.
Was hätten Polizei und Stadt längst tun können?
Nach Auffassung der Dresdner Richter könnte die Stadt die Versammlungen der Störer – also solche, die den Neonazi-Aufmarsch offen verhindern wollen – verbieten oder ihre Aufzüge unterbinden. Sie könnte mit Meldeauflagen gegen Störer vorgehen, ihre Anreise verhindern. Doch solche Maßnahmen habe die Stadt nicht vorgetragen.
Wie geht der Rechtsstreit nun weiter?
Nach der Beschwerde der Stadt gegen das Dresdner Urteil entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Donnerstag. „Wir werden unseren Standpunkt ausbauen“, sagte Stadtsprecher Kai Schulz gestern. Sollte die Stadt erneut unterliegen, wird es auf dem Rechtsweg keine Möglichkeit mehr geben, diese Entscheidung anzufechten.






