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Dresden
Dienstag, 9. Februar 2010
(Sächsische Zeitung)

Kann Dresden den Nazi-Marsch noch stoppen?

Von Alexander Schneider

Die Stadt setzt jetzt alle Hoffnungen auf das Oberverwaltungsgericht in Bautzen.

Am Donnerstag will das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob Rechtsextreme am 13. Februar in Dresden marschieren dürfen. Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Dresden am Freitag muss die Stadt nachbessern. Die Richter konnten etwa ihrer Darstellung eines drohenden polizeilichen Notstands nicht folgen.

Was befürchtet das Rathaus am 13.Februar?

Keiner läuft – das ist die Linie der Stadt im Umgang mit Demonstrationen am 13.Februar. Dass dies einen erheblichen Eingriff in Grundrechte darstellt, ist dem Rathaus klar. Aber: Wegen der enormen Mobilisierung im rechts- und linksextremen Lager, so die Argumentation, befürchtet die Stadt Ausschreitungen. Die Lage sei für die Polizei nicht mehr beherrschbar.

Warum lässt das Gericht einen Notstand nicht gelten?

Das Verbot einer Versammlung ist nur im Falle eines polizeilichen Notstandes möglich. Das Verwaltungsgericht Dresden erkannte diesen aber nicht, auch wenn neben bis zu 8000Rechtsextremisten 5600Gegendemonstranten mit etwa 2000 gewaltbereiten Störern erwartet werden. Maßnahmen zur Beseitigung eines Notstands seien nicht erkennbar, heißt es in dem Beschluss. Die Richter bezweifelten, dass tatsächlich nur 4500Polizisten eingesetzt werden könnten, wie die Stadt behauptet habe.

Wie beurteilt das Gericht die einzelnen Versammlungen?

Das Gericht entschied, die Beschränkung des Trauermarsches der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) verstoße gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Die Stadt scheine davon auszugehen, dass sich alle Versammlungen gleichermaßen auf dieses Grundrecht berufen können, heißt es in dem Urteil. Dieser Schutz ende jedoch, wenn eine Versammlung eine andere verhindern wolle. Damit wenden sich die Richter offenbar an Blockade-Aufrufe wie vom Bündnis „Dresden – nazifrei“. Sie gehen weiter davon aus, dass die JLO alles tun werde, um Störungen aus ihrem Zug heraus zu unterbinden. „Gewalt von ,links‘ ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von ,rechts‘“, wird das Bundesverfassungsgericht zitiert.

Was hätten Polizei und Stadt längst tun können?

Nach Auffassung der Dresdner Richter könnte die Stadt die Versammlungen der Störer – also solche, die den Neonazi-Aufmarsch offen verhindern wollen – verbieten oder ihre Aufzüge unterbinden. Sie könnte mit Meldeauflagen gegen Störer vorgehen, ihre Anreise verhindern. Doch solche Maßnahmen habe die Stadt nicht vorgetragen.

Wie geht der Rechtsstreit nun weiter?

Nach der Beschwerde der Stadt gegen das Dresdner Urteil entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Donnerstag. „Wir werden unseren Standpunkt ausbauen“, sagte Stadtsprecher Kai Schulz gestern. Sollte die Stadt erneut unterliegen, wird es auf dem Rechtsweg keine Möglichkeit mehr geben, diese Entscheidung anzufechten.



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