Dienstag, 7. Februar 2012
(Döbelner Anzeiger)
(Döbelner Anzeiger)
Schwarzfahrer droht eine Freiheitsstrafe
Von Michelle Hillebrand
Ein Reinsdorfer wurde bereits 28-mal beim Schwarzfahren erwischt. Noch kommt er mit einer Bewährung davon.
Am 29. August 2011 gegen 13.10 Uhr stieg der Angeklagte in Waldheim in den Zug nach Döbeln. Er war gerade arbeitslos geworden und wollte das Geld für den Fahrschein sparen. Bis Steina kam er, dann wurde er erwischt.
Kurz vorher war er noch wegen einschlägiger Taten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Man hatte ihn 27-mal beim Schwarzfahren und zweimal beim Diebstahl erwischt. Aber auch wegen Körperverletzung, unerlaubtem Verlassen des Unfallorts und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er bereits angeklagt.
„Natürlich habe ich das im Kopf gehabt, aber es war damals einfach eine schwierige Situation für mich“, meinte der Angeklagte. Er habe gar nicht wirklich darüber nachgedacht, fügte er hinzu.
Der 23-Jährige wurde nun wegen Erschleichens geringfügiger Leistungen angeklagt. Vor Gericht zeigte er sich einsichtig. „ Ich weiß, dass das nicht richtig war und es war ja auch keine böse Absicht“, sagte er.
Trotz all dieser Einsicht forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Monat ohne Bewährung. „Der Schaden ist zwar sehr gering, aber da er bereits mehrmals wegen ähnlicher Sachen angeklagt und verurteilt wurde, sehe ich ein solches Urteil als notwendig an“, erklärte er. Außerdem gäbe es keinerlei Sicherheit, dass solche oder ähnliche Taten sich nicht wiederholen würden.
Der Angeklagte äußerte nur, dass er die Strafe etwas zu hart findet. „Ein Monat Knast nur wegen 1,80 Euro ist schon etwas krass“, meinte er. Der 23-Jährige hoffte auf ein milderes Urteil des Richters.
Dieser entschied für eine einmonatige Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre und sechs Monate. Bewährungsauflage sind 40 Sozialstunden. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte auf einem gutem Weg sei. Damit meinte er unter anderem, dass der Hartz-IV-Empfänger keine Schulden mehr hat und zur Zeit den Führerschein ablege. Er habe in seiner gesamten Zeit als Richter noch nie jemanden erlebt, der von seinem geringen Arbeitslosengeld auch noch die Kosten für den Führerschein abzweige. „All das spricht für ihn“, meinte er. „Sie können es schaffen“, sagte der Richter ermunternd zu dem 23-Jährigen.
Kurz vorher war er noch wegen einschlägiger Taten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Man hatte ihn 27-mal beim Schwarzfahren und zweimal beim Diebstahl erwischt. Aber auch wegen Körperverletzung, unerlaubtem Verlassen des Unfallorts und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er bereits angeklagt.
„Natürlich habe ich das im Kopf gehabt, aber es war damals einfach eine schwierige Situation für mich“, meinte der Angeklagte. Er habe gar nicht wirklich darüber nachgedacht, fügte er hinzu.
Der 23-Jährige wurde nun wegen Erschleichens geringfügiger Leistungen angeklagt. Vor Gericht zeigte er sich einsichtig. „ Ich weiß, dass das nicht richtig war und es war ja auch keine böse Absicht“, sagte er.
Trotz all dieser Einsicht forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Monat ohne Bewährung. „Der Schaden ist zwar sehr gering, aber da er bereits mehrmals wegen ähnlicher Sachen angeklagt und verurteilt wurde, sehe ich ein solches Urteil als notwendig an“, erklärte er. Außerdem gäbe es keinerlei Sicherheit, dass solche oder ähnliche Taten sich nicht wiederholen würden.
Der Angeklagte äußerte nur, dass er die Strafe etwas zu hart findet. „Ein Monat Knast nur wegen 1,80 Euro ist schon etwas krass“, meinte er. Der 23-Jährige hoffte auf ein milderes Urteil des Richters.
Dieser entschied für eine einmonatige Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre und sechs Monate. Bewährungsauflage sind 40 Sozialstunden. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte auf einem gutem Weg sei. Damit meinte er unter anderem, dass der Hartz-IV-Empfänger keine Schulden mehr hat und zur Zeit den Führerschein ablege. Er habe in seiner gesamten Zeit als Richter noch nie jemanden erlebt, der von seinem geringen Arbeitslosengeld auch noch die Kosten für den Führerschein abzweige. „All das spricht für ihn“, meinte er. „Sie können es schaffen“, sagte der Richter ermunternd zu dem 23-Jährigen.







