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Mittwoch, 9. November 2011
(Chemnitzer Morgenpost)

Wasserwerke-Skandal: Bundesanwalt kritisiert Leipzigs ,dealende‘ Richter


Zehn Monate nach dem Prozess um den Millionenskandal bei den Leipziger Wasserwerken (KWL) beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall. Im Revisionsverfahren übte die Bundesanwaltschaft gestern harsche Kritik am Urteil des Landgerichts, das den Ex-Chef der städtischen Firma, Klaus Heininger (51), unter anderem wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren, elf Monaten Haft verurteilt hatte.

Leipzig/Karlsruhe. Dem im Januar gesprochenen Urteil war ein einseitiger, äußerst umstrittener Deal der Leipziger Richter mit den Angeklagten vorausgegangen. Heininger, der für die KWL hochriskante Finanzgeschäfte abgeschlossen und dafür 3,7 Millionen Euro Schmiergeld erhalten hatte, sowie die der Bestechung angeklagten Finanzberater Berthold Senf (45) und Jürgen Blatz (46) mussten nur einen kleinen Teil der Anklagevorwürfe zugeben und bekamen im Gegenzug moderate Haftstrafen.

„Man bekommt den Eindruck, die Strafkammer hat sich mit Händen und Füßen gewehrt, sich mit diesem Sumpf zu befassen“, sagte Bundesanwalt Wolfgang Kalf gestern vor dem BGH in Karlsruhe. Er kritisierte vor allem, dass das Landgericht nicht über die zwei gravierendsten Untreue-Fälle der Anklage entscheiden wollte. Die Kammer hatte es als „Verfahrenshindernis“ angesehen, dass ein in Englisch verfass-tes Vertragswerk nicht ins Deutsche übersetzt worden war.

„Ist die Anklage unwirksam, weil die Angeklagten alle Verträge auf Englisch abgeschlossen haben?“, fragte Kalf - und fügte ironisch hinzu, dass man dann Kriminellen nur raten könne, an ihren Fremdsprachenkenntnissen zu arbeiten. Der Bundesanwalt beantragte, das Urteil aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln. Der BGH entscheidet heute. (-bi.-)


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