Chemnitz
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Dienstag, 17. November 2009
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Strafe für Waffennarr, der die BRD nicht anerkennt
Polizei, Andrang, Ausweiskontrollen - das Bild zur Verhandlung gegen den Vogtländer Waffenhändler Horst-Günter Hagemann (60) im Amtsgericht Auerbach.
Auerbach - Die Behörden hatten bei ihm am 15. Mai 2008 zwei russische Selbstladepistolen PSM und ein Fallmesser gefunden, deren Besitz verboten ist. Hagemann wurde in Handschellen vorgeführt. Da er zu der Verhandlung vor zwei Wochen nicht erschienen war, hatten die Richter Haftbefehl erlassen. Später hatte er sich gestellt. Richter Bernd Fischer und Staatsanwalt Martin Bierlein bemühten sich, den Prozess auf die verbotenen Waffen zu reduzieren. Da-rum kam es „nur“ zu einer Verurteilung zu 180 Euro Geldstrafe.
Doch Hagemann ist kein gewöhnlicher Waffennarr. Dem Ex-NVA-Offizier ging es um etwas ganz anderes. „Man könnte dieses und weitere Verfahren als Hetzjagd bezeichnen“, sagte er nach der Verhandlung. Hintergrund: Der selbst ernannte Reichsideologe und seine Anhänger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Ihrer Ansicht nach wurde die Existenz des Deutschen Reichs völkerrechtlich nie aufgehoben. Deshalb gelten für Hagemann die Gesetze der BRD nicht. Paradox: Genau das wurde ihm zur Falle.
Er hatte zuvor gegen das Einziehen seiner Waffenerlaubnis vorm Verwaltungsgericht geklagt. Da er das Gericht aber nicht anerkennt, wurde dort seine Klage nicht anerkannt. So wurden die Bescheide rechtskräftig. Pech gehabt: Auch von den 60 angereisten „Freunden des Deutschen Reiches“ konnte ihm im Gerichtssaal nur die Hälfte beistehen. Die anderen wurden nicht eingelassen, weil sie keinen gültigen Personalausweis dabeihatten. Spontan sammelten sie jedoch fürs Strafgeld. 50 Euro konnte Hagemann gleich mitnehmen. ro/pap
Doch Hagemann ist kein gewöhnlicher Waffennarr. Dem Ex-NVA-Offizier ging es um etwas ganz anderes. „Man könnte dieses und weitere Verfahren als Hetzjagd bezeichnen“, sagte er nach der Verhandlung. Hintergrund: Der selbst ernannte Reichsideologe und seine Anhänger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Ihrer Ansicht nach wurde die Existenz des Deutschen Reichs völkerrechtlich nie aufgehoben. Deshalb gelten für Hagemann die Gesetze der BRD nicht. Paradox: Genau das wurde ihm zur Falle.
Er hatte zuvor gegen das Einziehen seiner Waffenerlaubnis vorm Verwaltungsgericht geklagt. Da er das Gericht aber nicht anerkennt, wurde dort seine Klage nicht anerkannt. So wurden die Bescheide rechtskräftig. Pech gehabt: Auch von den 60 angereisten „Freunden des Deutschen Reiches“ konnte ihm im Gerichtssaal nur die Hälfte beistehen. Die anderen wurden nicht eingelassen, weil sie keinen gültigen Personalausweis dabeihatten. Spontan sammelten sie jedoch fürs Strafgeld. 50 Euro konnte Hagemann gleich mitnehmen. ro/pap







