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Montag, 6. Februar 2012
(Chemnitzer Morgenpost)

Schuldenverbot in Sachsens Verfassung


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CDU-Fraktions-Chef Steffen Flath will sich "einer Debatte nicht verweigern".

Dresden. Seit ihrer Verabschiedung 1992 wurde Sachsens Verfassung noch nie geändert. CDU und FDP wollen nun ein Schuldenverbot festschreiben. Doch der Vorschlag hat weitere Änderungswünsche bei der Opposition geweckt. Am Freitag starten die Gespräche.

Die will die CDU ohne Zeitdruck bis zur Sommerpause führen. „Ich halte es nicht für notwendig, die gesamte Verfassung infrage zu stellen. Wir werden uns aber einer Debatte nicht verweigern“, so CDU-Fraktions-Chef Steffen Flath (Foto). „Ich will keinen Schnellschuss. Wenn man neue Regelungen aufnimmt, sollten sie für lange Zeit Bestand haben.“

Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig, CDU und FDP sind also auf die Opposition angewiesen. Und die hat weitere Änderungswünsche: So fordern etwa Grüne und Linke eine Absenkung der Quoren für Volksbegehren. Die Linke will zudem das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken.

Für Freitag hat Flath die Fraktionschefs von Linke, SPD und Grünen eingeladen. Für die Details schlägt er eine Arbeitsgruppe vor. Nach Flaths Zeitplan könnte der Landtag im Juli darüber befinden. Die Koalition will zudem dem Generationenfonds Verfassungsrang geben. Er wird seit einigen Jahren gefüllt, um spätere Belastungen des Landes für die Beamtenpensionen abzufedern.


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