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Freitag, 25. Juni 2010
(Chemnitzer Morgenpost)

Neues Denkmalgesetz verfassungswidrig?

Experte protestiert gegen Sachsens Regierungsplan


Innenminister Markus Ulbig (CDU) überarbeitet derzeit das sächsische Denkmalschutzgesetz. Der erste Entwurf steht. Doch wohl selten hat ein solches Papier bundesweit so viel Wirbel erzeugt. Der bekannte Denkmalpfleger Dieter Martin hält den Entwurf gar für verfassungswidrig!

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Die Festung Königstein ist ein Denkmal ersten Ranges. Sie wird voraussichtlich auch künftig besonderen Schutz genießen. Foto: dpa

Dresden. Wie berichtet, wird das Gesetz auch überarbeitet, weil weniger Geld und Personal zur Verfügung stehen. Nun sollen die 105 000 Denkmäler wie vor 1990 kategorisiert werden - in „Kulturdenkmale von herausragender Bedeutung“ sowie „einfache Denkmale“. Das Landesamt für Denkmalpflege wäre nur noch für Erstere zuständig. Diese würden weiter besonderen Schutz genießen, während über den Erhalt der Denkmäler zweiter Klasse (laut Grüne 80 bis 90 Prozent aller Denkmäler) die Kommunen entscheiden.

Der Ex-Vize-Chef des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dieter J. Martin, fällt ein vernichtendes Urteil. „Nach der Causa Waldschlößchenbrücke (...) legen die Sachsen nun Hand an das allen deutschen Ländern gemeinsame Kultur- und Denkmalverständnis“, so Martin. Den Autoren fehle jegliches Denkmalverständnis. „Unverkennbares alleiniges Ziel des Entwurfs (ist), den Denkmalschutz in Sachsen auszuhöhlen.“ Martin kritisiert, dass Formulierungen von den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts abweichen, um damit erweiterte Möglichkeiten für die Beseitigung von Denkmälern zu schaffen. Sein Fazit: „Zumindest in ihrer Gesamtheit halte ich die beabsichtigten Regelungen für einen groben Verstoß gegen die Sächsische Verfassung.“

Viele Fachleute äußerten sich bereits entsetzt - auch auf Bundesebene. Der frühere sächsische Landeskonservator Heinrich Magirius kritisierte in einem Brief an MP Stanislaw Tillich (CDU), dass „die Diskussion über das Thema mit Fachleuten überhaupt nicht stattgefunden“ habe. mor



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