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Montag, 22. März 2010
(Chemnitzer Morgenpost)

Jura-Professor zerpflückt geplante Baum-ab-Satzung


DRESDEN - Der Zoff um die von CDU und FDP geplante Lockerung bei der Baumschutzsatzung: In einer öffentlichen Anhörung hat ein Jura-Professor die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes bezweifelt.

Wie berichtet, will die Koalition Wohnungsgrundstücke und Kleingärten vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausnehmen. Damit könnten Besitzer selbst über eine Fällung bestimmen. Doch nun hat der Dresdner Jura-Professor Martin Schulte - laut Grünen von der CDU als Sachverständiger benannt - heftige Kritik am Entwurf geübt. Er sei verfassungswidrig, weil er unzulässig in die kommunale Selbstverwaltung eingreife.

„Es ist deutlich geworden, dass der Gesetzentwurf einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird“, so Gisela Kallenbach (Grüne). Sie verweist auf Leipzig. „Dort befinden sich drei Viertel des Stadtgrüns auf privaten Grundstücken. Eine vorausschauende Grünplanung wäre den Kommunen nicht mehr möglich.“ Ähnlich sehen das Umweltverbände - aber auch der frühere Vize-MP Karl Mannsfeld (CDU).

Die CDU will die Anhörung auswerten. Tino Günther (FDP): „Wir müssen endlich dahin kommen, dass bei einer Abwägung zwischen dem Schutz der ökologischen Wirkung von Bäumen und dem Recht, über sein Eigentum zu verfügen, Bäume nicht länger wichtiger sind als Menschen.“


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