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Donnerstag, 15. September 2011
(Chemnitzer Morgenpost)

Handy-Affäre: Gutachter-Streit vor dem Landtag

Von Juliane Morgenroth

Nächste Runde im Streit um die Frage, ob die massenhafte Abfrage von Handy-daten in Dresden rechtmäßig war: Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis hält sie für „angemessen“. Zerpflückt hat der Jurist dagegen den Bericht von Sachsens Datenschutzbeauftragtem Andreas Schurig.

Dresden. Kaum hat Schurig im Auftrag des Landtags seinen kritischen Bericht zu den Vorgängen in Dresden vorgelegt, zieht das Innenministerium mit einem innerhalb weniger Tage von Ulrich Battis erstellten Gutachten nach. Dieser musste jedoch einräumen, dass er im Unterschied zu Schurig gar kein Recht auf Einblick in Unterlagen der Ermittler hatte.

Der Jurist kommt trotzdem zu einem Urteil: Nach Abwägung von Strafermittlungsinteresse, Anzahl und Art betroffener Dritter sowie der Intensität von Grundrechtseingriffen waren die Datenabfragen angemessen. Schurig dagegen verkenne die Gewaltenteilung. Entscheidend sei, dass die Datenabfragen richterlich angeordnet wurden. „Das ist keineswegs nur eine Formalie.“ Polizei und Staatsanwaltschaft hätten korrekt gearbeitet. Laut Battis war die Abfrage die einzige erfolgversprechende Maßnahme, um die Straftäter zu schnappen. Allerdings räumte er auch ein, dass über die Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage gestritten werden kann.

Innenminis-ter Markus Ulbig (CDU) sieht das Gutachten als Rückendeckung: „Die Daten wurden rechtmäßig erhoben.“ Anders die Opposition. „Herr Battis hat ohne Kenntnis konkreter Dokumente eine völlig abstrakte und daher wertlose Einschätzung gegeben“, so Klaus Bartl (Linke). Ähnlich Sabine Friedel (SPD): „Dem Papier fehlt jede Aussagekraft.“ Johannes Lichdi (Grüne): „Das Battis-Gutachten hat sich gar nicht mit der Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage und dem Umgang mit den erhobenen Daten auseinandergesetzt.“ Datenschützer Schurig blieb zurückhaltend: „Bei einem Kontrollvorgang meinerseits gehört Kritik dazu.“


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