Chemnitz
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der Chemnitzer Morgenpost
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Mittwoch, 22. Februar 2012
(Chemnitzer Morgenpost)
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"Döner-Killer-Song": Prozess gegen CD-Produzenten
Yves R. ist als Produzent und Herausgeber des indizierten „Döner-Killer“-Liedes in Chemnitz angeklagt worden. Foto: ZVG
Chemnitz. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Der mutmaßliche Neonazi Yves R. (30) soll 2010 die CD produziert haben, auf der im Lied „Döner-Killer“ die Morde an neun Kleinunternehmern verherrlicht werden.
Als Besitzer des Rechtsrock-Labels „PC Records“ mit Sitz in der Dr.-Salvador-Allende-Straße soll R. die CD im großen Stil vertrieben haben. Volksverhetzung - so lautet die Anklage (AZ: 250 Js 34373/10), die Yves R. kürzlich zugegangen ist.
"Er soll die CD 'Adolf Hitler lebt' produziert und vertrieben haben", sagt Staatsanwältin Ingrid Burghart. Besonders im Blickpunkt der seit Juli 2010 indizierten Platte steht ein Lied, in dem schon zu diesem Zeitpunkt die Morde an neun türkischstämmigen und griechischen Unternehmern besungen werden. Das Lied „Döner-Killer“ endet gar mit der Drohung „... denn neun sind nicht genug“.
Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Chemnitz. Wann, ist noch unklar. R. wird am Montag zunächst wegen eines weiteren Falls (Anklage: Volksverhetzung) der Prozess gemacht. Dabei geht es ebenfalls um die Produktion und den Vertrieb der verbotenen „Schulhof-CD“. Yves R. ist bislang nicht vorbestraft. (ary)
Als Besitzer des Rechtsrock-Labels „PC Records“ mit Sitz in der Dr.-Salvador-Allende-Straße soll R. die CD im großen Stil vertrieben haben. Volksverhetzung - so lautet die Anklage (AZ: 250 Js 34373/10), die Yves R. kürzlich zugegangen ist.
"Er soll die CD 'Adolf Hitler lebt' produziert und vertrieben haben", sagt Staatsanwältin Ingrid Burghart. Besonders im Blickpunkt der seit Juli 2010 indizierten Platte steht ein Lied, in dem schon zu diesem Zeitpunkt die Morde an neun türkischstämmigen und griechischen Unternehmern besungen werden. Das Lied „Döner-Killer“ endet gar mit der Drohung „... denn neun sind nicht genug“.
Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Chemnitz. Wann, ist noch unklar. R. wird am Montag zunächst wegen eines weiteren Falls (Anklage: Volksverhetzung) der Prozess gemacht. Dabei geht es ebenfalls um die Produktion und den Vertrieb der verbotenen „Schulhof-CD“. Yves R. ist bislang nicht vorbestraft. (ary)







