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Bautzen
Dienstag, 16. März 2010
(Sächsische Zeitung)

KLIX

Beklauter Klixer geht privat auf Diebesjagd

Von Christoph Scharf

Ein 49-Jähriger muss jetzt Arbeitsstunden ableisten. Er hatte ein verleumderisches „Fahndungsplakat“ in der Dorfmitte aufgehängt.

Klix. Auf den ersten Blick sah das Fahndungsplakat an der Anschlagtafel in Klix fast offiziell aus: „Wer kann Angaben über diese Person machen?“, fragte die Überschrift. Darunter zeigte ein Porträtfoto einen Einwohner des Großdubrauer Ortsteils, einen Herrn S. Der weitere Text erklärte, was es mit der Sache auf sich haben sollte: Das Plakat zählte Gegenstände auf, die angeblich aus mehreren Klixer Haushalten verschwunden waren – zum Beispiel eine Angelausrüstung, eine Kettensäge oder ein Notebook. Wer Angaben zu dem abgebildeten Mann oder den Gegenständen machen könne, solle sich an die Polizei wenden. Zudem wurde eine Belohnung angeboten.

Der Haken an der Sache: Das Fahndungsplakat stammte gar nicht von der Polizei, sondern von einem anderen Einwohner. Der musste sich jetzt vor Gericht wegen seiner „privaten Diebesjagd“ verantworten, angeklagt war die Sache als Verleumdung. – Der 49-Jährige gab auch gleich zu, dass das Plakat von ihm stammte. Auch das Foto von S. hatte er gemacht – bei einem Streitgespräch mit einer Kamera aus der Hüfte heraus. Der Angeklagte hatte S. verdächtigt, in sein Haus und in seine Scheune eingestiegen zu sein und sich dort bedient zu haben. „Als ich von der Arbeit aus Österreich zurückkam, fehlten bei mir etliche Gegenstände.“ Sein Verdacht fiel gleich auf S. – der hatte bei einem Umzug mitgeholfen, kannte sich also aus.

Mit dieser Vermutung ging der Bestohlene zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen S. jedoch bald ein, weil die Indizien nicht ausreichten. Mit der Entscheidung gab sich der gelernte Schlosser jedoch nicht zufrieden – und erstellte auf dem Computer das umstrittene Fahndungsplakat. Ein Exemplar hängte er an der Anschlagtafel in der Dorfmitte auf – was jedoch schon nach einem Tag bei der Polizei landete. „Eigentlich wollte ich noch mehr aufhängen – wie sollte ich sonst wieder an mein Eigentum kommen“, sagte der Klixer jetzt dem Richter.

War S. wirklich der Täter?

Der empfahl ihm jedoch, von derartigen „Privatfahndungen“ Abstand zu nehmen. „Sie wissen doch gar nicht, ob S. der Dieb war.“ Das Plakat erfülle deshalb den Tatbestand der „üblen Nachrede“. Weil der 49-Jährige den Fehler einsah, wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings muss er dafür 50Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.



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